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Ausbildung zum Berufsbetreuer

Eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Berufsbetreuer hat der Gesetzgeber bewußt nicht vorgeschrieben. Stattdessen soll sich jeder angehende Betreuer in eigener Verantwortung das erforderliche Wissen aneignen.

Das Weinsberger Forum wurde 1998 von Rechtsanwalt Werner Beroll und Thomas Baum gegründet und führt seitdem Seminare und Kurse zum Betreuungsrecht mit bundesweit anerkannten Fachleuten als Referenten durch.

Seminarangebote

Aktuelles

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Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer (Modul 1)
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer (Module 2 - 4)
Titel Datum / Stadt
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 4 11.–15.06.2012
Beilngries / Bayern
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 3 18.–22.06.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Klausur 23.06.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 2 08.–12.10.2012
Beilngries / Bayern
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Klausur 13.10.2012
Beilngries / Bayern
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 3 15.–19.10.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 4 05.–09.11.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 2 26.–30.11.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 4 21.–25.01.2013
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Klausur 26.01.2013
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 3 04.–08.02.2013
Beilngries / Bayern
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 2 18.–22.03.2013
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 4 03.–07.06.2013
Beilngries / Bayern
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 3 10.–14.06.2013
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Klausur 15.06.2013
Bad Honnef
Nachlass / Erbrecht
Titel Datum / Stadt
Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 18.–21.06.2012
Nütschau bei Hamburg
Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 24.–27.09.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs Erbenermittlung 12.–14.11.2012
Schöntal
Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 21.–24.01.2013
Bad Honnef
Zertifikatskurs Testamentsvollstreckung 19.–22.03.2013
Bad Honnef
Erbrecht für die Praxis der rechtlichen Betreuung 21.03.2013
Bad Honnef
Betreuungsbehörden und -verein

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Büro- und Arbeitsorganisation
Psychologie / Kommunikation
Haftung
Titel Datum / Stadt
Haftungsrecht für Betreuer 10.10.2012
Beilngries / Bayern
Haftungsrecht für Betreuer 28.11.2012
Bad Honnef

Was ist eine gesetzliche Betreuung

In Deutschland stehen ca. 1,3 Millionen Menschen unter Betreuung (Stand Januar 2007). Aufgrund der demographischen Entwicklung wird in den nächsten Jahren weiterhin mit einem Anstieg der Betreuungsfälle gerechnet.

Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn der Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen.

Typische Krankheiten, die einer Betreuung zugrunde liegen, sind Altersdemenzen (z.B. Alzheimersche Demenz), Psychosen (Schizophrenie, Manie, Depressionen..), Suchtkrankheiten (insbesondere Alkoholismus) und geistige Behinderungen .

Die Anregung einer Betreuung (z.B. 85-jähriger Mann lebt allein in Wohnung und verwahrlost zunehmend) erfolgt bei der Betreuungsbehörde oder direkt beim Betreuungsgericht. Die Betreuungsbehörde erstellt in der Regel für das Betreuungsgericht einen Sozialbericht. Der Betreuungsrichter holt dann ein medizinisches Sachverständigengutachten ein, in dem zur Erforderlichkeit und zum Umfang der Betreuung Stellung genommen wird. Nach der Anhörung des Betroffenen durch das Betreuungsgericht wird die Betreuung angeordnet und ein geeigneter Betreuer bestellt.

Bei der Anordnung der Betreuung werden die einzelnen Aufgabenkreise angeordnet. Der Betreuer darf nur innerhalb dieser angeordneten Aufgabenkreise tätig werden.

Die typischen Aufgabenkreise sind:

  • Vermögenssorge,
  • Aufenthaltsbestimmung,
  • Wohnungsangelegenheiten,
  • Gesundheitsfürsorge,
  • freiheitsentziehende Maßnahmen (Unterbringungen, Anbringung von Bettgittern..),
  • Anhalten und Öffnen der Post.

Die Betreuung wird vom Betreuungsgericht für einen bestimmten Zeitraum angeordnet. Spätestens nach sieben Jahren müssen die Voraussetzungen erneut überprüft werden. Stellt sich heraus, dass die Betreuung nicht mehr erforderlich ist, wird sie aufgehoben. Spätestens mit dem Tod des Betreuten endet die Betreuung.