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Ausbildung zum Berufsbetreuer

Eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Berufsbetreuer hat der Gesetzgeber bewußt nicht vorgeschrieben. Stattdessen soll sich jeder angehende Betreuer in eigener Verantwortung das erforderliche Wissen aneignen.

Das Weinsberger Forum wurde 1998 von Rechtsanwalt Werner Beroll und Thomas Baum gegründet und führt seitdem Seminare und Kurse zum Betreuungsrecht mit bundesweit anerkannten Fachleuten als Referenten durch.

Seminarangebote

Aktuelles

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Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer (Modul 1)
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer (Module 2 - 4)
Titel Datum / Stadt
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 3 06.–10.02.2012
Beilngries / Bayern
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 2 26.–30.03.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 4 11.–15.06.2012
Beilngries / Bayern
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 3 18.–22.06.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Klausur 23.06.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 2 08.–12.10.2012
Beilngries / Bayern
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Klausur 13.10.2012
Beilngries / Bayern
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 3 15.–19.10.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 4 05.–09.11.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 2 26.–30.11.2012
Bad Honnef
Nachlass / Erbrecht
Titel Datum / Stadt
Zertifikatskurs Testamentsvollstreckung 26.–29.03.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 26.–29.03.2012
Schöntal
Erbrecht für die Praxis der rechtlichen Betreuung 29.03.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs Erbenermittlung 23.–25.04.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 18.–21.06.2012
Nütschau bei Hamburg
Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 24.–27.09.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs Erbenermittlung 12.–14.11.2012
Schöntal
Sozial-, Verwaltungs- und Zivilrecht
Titel Datum / Stadt
SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende 06.02.2012
Beilngries / Bayern
Die Sozialhilfe - SGB XII 07.02.2012
Beilngries / Bayern
Die gesetzliche Krankenversicherung 08.02.2012
Beilngries / Bayern
Vergütung / allgemeines Zivilrecht 11.06.2012
Beilngries / Bayern
SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende 20.06.2012
Bad Honnef
Die Sozialhilfe - SGB XII 21.06.2012
Bad Honnef
Die gesetzliche Krankenversicherung 22.06.2012
Bad Honnef
Betreuungsbehörden und -verein

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Büro- und Arbeitsorganisation
Psychologie / Kommunikation
Titel Datum / Stadt
Der Umgang mit alkoholkranken Betreuten 09.02.2012
Beilngries / Bayern
Der Umgang mit psychotisch erkrankten Betreuten 10.02.2012
Beilngries / Bayern
Der Betreuer als Beziehungsmanager 15.06.2012
Beilngries / Bayern
Der Umgang mit alkoholkranken Betreuten 18.06.2012
Bad Honnef
Der Umgang mit psychotisch erkrankten Betreuten 19.06.2012
Bad Honnef
Haftung
Titel Datum / Stadt
Haftungsrecht für Betreuer 28.03.2012
Bad Honnef

Was verdient ein Berufsbetreuer

Die Stundensätze des Berufsbetreuers sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der beruflichen Qualifizierung. Ab 01.07.2005 gelten folgende Stundensätze:

  • Stufe 1 (Mindeststundensatz) 27,--€ brutto
  • Stufe 2 Abgeschlossene Lehre und besondere Kenntnisse, die für die Führung von Betreuungen nutzbar sind 33,50 € brutto
  • Stufe 3 Besondere Kenntnisse und abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule 44,--€ brutto.

Vermögende Betreute müssen die Kosten der Betreuung aus ihrem Vermögen bezahlen.

Die Vergütung der Betreuer bei mittellosen Betreuten übernimmt die Staatskasse.

Die Stundenkontingente pro Betreuungsfall sind seit 01.07.2005 pauschaliert.

Im ersten Jahr nach Übernahme der Betreuung wird ein erheblich höheres Stundenkontingent vergütet als danach. Differenziert wird danach, ob der Betreute in einem Heim oder außerhalb lebt. Bei vermögenden Betreuten wird ein höherer Arbeitsaufwand bezüglich der Vermögenssorge angenommen.

Beispiel 1

Der Betreuer ist von Beruf Altenpfleger und übernimmt seinen ersten Betreuungsfall. Der vermögende Betreute ist altersdement, kann aber weiterhin in seiner Wohnung versorgt werden. Der Betreuer organisiert die erforderlichen Hilfestellungen wie Essen auf Rädern, Haushaltshilfen über Sozialstation oder Nachbarschaftshilfe, ärztliche Versorgung usw.

Vergütung im 1.Jahr: 82,5 Stunden x Stundensatz 33,50 € = 2.763,75 € (brutto)
Vergütung ab 2.Jahr: 54 Stunden x Stundensatz 33.50 €=1809,- € (brutto)

Beispiel 2

Der Betreuer ist Sozialpädagoge (Vergütungsstufe 3), arbeitete bisher in einer kirchlichen Einrichtung. Er belegt einen Lehrgang zum Betreuungsrecht und bewirbt sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde zum Berufsbetreuer. Er übernimmt seinen ersten Betreuungsfall. Der mittellose Betreute lebt bereits in einem Pflegeheim. Der Betreuer muss die Einstufung in die Pflegeversicherung und Sozialhilfe beantragen, die Heimkosten monatlich überweisen usw.

Vergütung im 1.Jahr: 42 Stunden x Stundensatz 44,- € =1848- € (brutto)
Vergütung ab 2.Jahr: 24 Stunden x Stundensatz 44,- € =1056,- € (brutto)

Beispiel 3

Die Betreuerin hat eine abgeschlossene Ausbildung als Bankkauffrau (Vergütungsstufe 2) absolviert. Nachdem ihre drei Kinder aus dem Haus sind, entscheidet sie sich für den Wiedereinstieg ins Berufsleben als Berufsbetreuerin. Sie besucht einen Basislehrgang für Betreuer und bewirbt sich bei der Betreuungsbehörde ihres Wohnortes. Die Betreuungsbehörde schlägt sie zur Betreuerin vor. Sie übernimmt ihren ersten Betreuungsfall. Die 25-jährige Betreute leidet an einer Psychose mit Angstzuständen und ist mittellos. Sie lebt in einer betreuten Wohnung.

Vergütung im 1.Jahr: 67,5 Stunden x Stundensatz 33,50 € = 2.261,25 €
Vergütung im 2.Jahr: 42 Stunden x Stundensatz 33,50 € = 1.407,- €