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Ausbildung zum Berufsbetreuer

Eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Berufsbetreuer hat der Gesetzgeber bewußt nicht vorgeschrieben. Stattdessen soll sich jeder angehende Betreuer in eigener Verantwortung das erforderliche Wissen aneignen.

Das Weinsberger Forum wurde 1998 von Rechtsanwalt Werner Beroll und Thomas Baum gegründet und führt seitdem Seminare und Kurse zum Betreuungsrecht mit bundesweit anerkannten Fachleuten als Referenten durch.

Seminarangebote

Aktuelles

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Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer (Modul 1)
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer (Module 2 - 4)
Titel Datum / Stadt
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 3 06.–10.02.2012
Beilngries / Bayern
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 2 26.–30.03.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 4 11.–15.06.2012
Beilngries / Bayern
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 3 18.–22.06.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Klausur 23.06.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 2 08.–12.10.2012
Beilngries / Bayern
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Klausur 13.10.2012
Beilngries / Bayern
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 3 15.–19.10.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 4 05.–09.11.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer - Modul 2 26.–30.11.2012
Bad Honnef
Nachlass / Erbrecht
Titel Datum / Stadt
Zertifikatskurs Testamentsvollstreckung 26.–29.03.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 26.–29.03.2012
Schöntal
Erbrecht für die Praxis der rechtlichen Betreuung 29.03.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs Erbenermittlung 23.–25.04.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 18.–21.06.2012
Nütschau bei Hamburg
Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 24.–27.09.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs Erbenermittlung 12.–14.11.2012
Schöntal
Sozial-, Verwaltungs- und Zivilrecht
Titel Datum / Stadt
SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende 06.02.2012
Beilngries / Bayern
Die Sozialhilfe - SGB XII 07.02.2012
Beilngries / Bayern
Die gesetzliche Krankenversicherung 08.02.2012
Beilngries / Bayern
Vergütung / allgemeines Zivilrecht 11.06.2012
Beilngries / Bayern
SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende 20.06.2012
Bad Honnef
Die Sozialhilfe - SGB XII 21.06.2012
Bad Honnef
Die gesetzliche Krankenversicherung 22.06.2012
Bad Honnef
Betreuungsbehörden und -verein

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Büro- und Arbeitsorganisation
Psychologie / Kommunikation
Titel Datum / Stadt
Der Umgang mit alkoholkranken Betreuten 09.02.2012
Beilngries / Bayern
Der Umgang mit psychotisch erkrankten Betreuten 10.02.2012
Beilngries / Bayern
Der Betreuer als Beziehungsmanager 15.06.2012
Beilngries / Bayern
Der Umgang mit alkoholkranken Betreuten 18.06.2012
Bad Honnef
Der Umgang mit psychotisch erkrankten Betreuten 19.06.2012
Bad Honnef
Haftung
Titel Datum / Stadt
Haftungsrecht für Betreuer 28.03.2012
Bad Honnef

Wie wird man Berufsbetreuer?

Wie wird man Berufsbetreuer? Eine Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt es nicht.

Das Betreuungsgericht bestellt auf Vorschlag der Betreuungsbehörde einen geeigneten Betreuer. Geeignet ist, wer aufgrund seiner Lebens- und Berufserfahrung in der Lage ist, die Betreuung in den einzelnen Aufgabenkreisen auszuüben.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt es nicht. Das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörden verlangen jedoch zwischenzeitlich den Nachweis, dass sich der Bewerber die erforderlichen rechtlichen und psychiatrisch-psychologischen Grundlagen, die zu einer professionellen Betreuungsführung erforderlich sind, aneignet und entsprechende Fortbildungskurse nachweist. Auch wird vom professionellen Betreuer eine ständige Fortbildungsbereitschaft erwartet.

Betreuer kommen aus den unterschiedlichsten Berufen. Z.B. Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Psychologen, Juristen, Betriebswirte, Bankkaufmann, Kaufmann, Krankenpfleger, Altenpfleger, Hausfrauen, Theologen, Diakone, Erzieher, Lehrer, Techniker, Naturwissenschaftler, Ingenieure u.a.m.

Die Bewerbung zum Berufsbetreuer sollte mit den üblichen Unterlagen bei der Betreuungsbehörde eingehen. In der Regel werden Bewerber dann zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Die Bestellung zum Betreuer erfolgt durch das Betreuungsgericht.

Der Berufsbetreuer muss sich verpflichten, mindestens 11 Fälle zu übernehmen. Dann wird er ab Übernahme des 1.Falles als Berufsbetreuer angesehen und erhält die entsprechende Vergütung.

Weitere Informationen finden Sie unter Basiskurs und Zertifikatskurs.

Stellungnahmen zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach SGB III können von uns erteilt werden.

Falls Sie hinsichtlich Ihrer persönlichen Eignung zum Berufsbetreuer oder andere spezielle Rückfragen haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Telefon 07134 / 22044