Sie sind hier: Berufsbilder / Betreungsbeauftragter / Welche Voraussetzungen muss der Betreuungsbeauftragte haben?

Seminarangebote

Betreuungsbeauftragter

Momentan konnten leider keine Veranstaltungen gefunden werden.

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten?
Unter

07134 22044

erreichen Sie uns
Mo. bis Do. von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr,  Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr

Seminarprogramm

Welche Voraussetzungen muss der Betreuungsbeauftragte haben?

Der Träger der Einrichtung kann frei bestimmen, wer zum Betreuungsbeauftragten geschult werden soll. Das können sein: Heim- oder Pflegedienstleiter, für die Ausbildung der Pflegekräfte zuständige Mitarbeiter, Mitarbeiter der sozialen Dienste (Sozialpädagogen), Mitarbeiter aus der Verwaltung, Psychologen oder Mitarbeiter aus der Pflege.

Die delegierte Person sollte jedoch fachlich in der Lage sein, sich umfassende Rechtskenntnisse im Betreuungs- und Unterbringungsrecht anzueignen. Dazu gehört auch die Bereitschaft sich ständig fortzubilden. Genauso wichtig sind jedoch kommunikative Fähigkeiten gegenüber Bewohnern und Mitarbeiter und im Auftreten nach außen, insbesondere gegenüber Richtern, Sachverständigen, Verfahrenspflegern, Betreuern usw.