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Ausbildung zum Erbenermittler

Wie wird man Erbenermittler? Es gibt derzeit keine staatlich anerkannte Ausbildung zum Erbenermittler.

Zum Einstieg in die Thematik können Sie jedoch unseren Zertifikatskurs Erbenermittlung besuchen.

Seminarangebote

Erbenermittler
Titel Datum / Stadt
Zertifikatskurs Erbenermittlung 12.–14.11.2012
Schöntal
Erbrecht für die Praxis der rechtlichen Betreuung 21.03.2013
Bad Honnef

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Seminarprogramm

Welche Voraussetzungen muss ein Erbenermittler haben?

Spezifische berufliche Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Grundsätzlich kann jeder Erbenermittler werden, der sich das notwendige Handwerkszeug aneignet.

Um gesetzliche Erben korrekt ermitteln zu können, sind jedoch erbrechtliche Kenntnisse erforderlich. Die gesetzliche Erbfolge und die Erstellung von Stammbäumen muss der Erbenermittler unbedingt beherrschen. Darüber hinaus sind jedoch weitere erbrechtliche Kenntnisse unabdingbare Voraussetzung:

Neben der gesetzlichen Erbfolge- erste bis fünfte Erbfolgeordnung, entferntere Ordnungen- muss der Erbenermittler auch mit der gewillkürten Erbfolge vertraut sein (Testament, Erbvertrag). Zudem mit dem Ehegattenerbrecht und dem Güterrecht.

Der erfolgreiche Erbenermittler baut sich nach und nach ein Netzwerk von Informationsquellen auf, um schnell zu umfangreichem Archivmaterial zu gelangen. In den letzten Jahren wird hierzu das Internet verstärkt genutzt.

Nach Ermittlung aller beteiligten Erben kann bei entsprechendem Auftrag  die Auseinandersetzung des Nachlasses vorgenommen werden.

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Wir bieten einen Zertifikatskurs an als Vorbereitung auf eine Tätigkeit als Erbenermittler. Mehr dazu