Ausbildung zum Erbenermittler
Wie wird man Erbenermittler? Es gibt derzeit keine staatlich anerkannte Ausbildung zum Erbenermittler.
Zum Einstieg in die Thematik können Sie jedoch unseren
Zertifikatskurs Erbenermittlung besuchen.
Seminarangebote
Erbenermittler
| Titel | Datum / Stadt |
|---|---|
| Zertifikatskurs Erbenermittlung | 12.–14.11.2012 Schöntal |
| Erbrecht für die Praxis der rechtlichen Betreuung | 21.03.2013 Bad Honnef |
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Seminarprogramm

Welche Voraussetzungen muss ein Erbenermittler haben?
Spezifische berufliche Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Grundsätzlich kann jeder Erbenermittler werden, der sich das notwendige Handwerkszeug aneignet.
Um gesetzliche Erben korrekt ermitteln zu können, sind jedoch erbrechtliche Kenntnisse erforderlich. Die gesetzliche Erbfolge und die Erstellung von Stammbäumen muss der Erbenermittler unbedingt beherrschen. Darüber hinaus sind jedoch weitere erbrechtliche Kenntnisse unabdingbare Voraussetzung:
Neben der gesetzlichen Erbfolge- erste bis fünfte Erbfolgeordnung, entferntere Ordnungen- muss der Erbenermittler auch mit der gewillkürten Erbfolge vertraut sein (Testament, Erbvertrag). Zudem mit dem Ehegattenerbrecht und dem Güterrecht.
Der erfolgreiche Erbenermittler baut sich nach und nach ein Netzwerk von Informationsquellen auf, um schnell zu umfangreichem Archivmaterial zu gelangen. In den letzten Jahren wird hierzu das Internet verstärkt genutzt.
Nach Ermittlung aller beteiligten Erben kann bei entsprechendem Auftrag die Auseinandersetzung des Nachlasses vorgenommen werden.
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Was verdient ein Erbenermittler (Vergütung)
Wir bieten einen Zertifikatskurs an als Vorbereitung auf eine Tätigkeit als Erbenermittler.
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