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Seminarangebote

Kinderschutzfachkraft
Titel Datum / Stadt
Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft 18.–22.06.2012
Bad Honnef
Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft 05.–09.11.2012
Schöntal
Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft 18.–22.02.2013
Bad Honnef

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Seminare Kinder- und Jugendhilfe

Seminarprogramm

Ausbildung Kinderschutzfachkraft

Eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft gibt es nicht. Welche Voraussetzungen muss eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8a SGB VIII erfüllen?

Jugendämter und die Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verständigen sich in entsprechenden Vereinbarungen, wer als weitere Kinderschutzfachkraft bei entsprechenden Anhaltspunkten hinzuzuziehen ist. Das wird lokal ganz unterschiedlich gehandhabt. Gemäß den Intentionen des Gesetzgebers sollte diese erfahrene Fachkraft nicht von den Jugendämtern bestellt werden. Wenn die von der Kinderschutzfachkraft vorgeschlagenen Hilfsmaßnahmen erfolgreich sind, braucht das Jugendamt nicht informiert zu werden. In der Praxis werden –oft aus Kostengründen-gleichwohl Mitarbeiter des ASD mit der Aufgabe der Kinderschutzfachkraft betraut. Die Fachkraft kann auch vom Träger bzw. trägerübergreifend in Absprache mit dem Jugendamt bestimmt werden. Auch Mitarbeiter von psychologischen Beratungsstellen oder Erziehungsberatungsstellen werden zu solchen Kinderschutzfachkräften ernannt.

Die Fachkraft sollte über psychologisch-pädagogische Kenntnisse und  Erfahrungen verfügen. Zudem sind familienrechtliche Kenntnisse unbedingt erforderlich, Kenntnisse im Sozialrecht und Strafrecht wären nützlich. Die Fachkraft muss gegebenenfalls zwischen anderen Beteiligten wie Familiengericht, Staatsanwaltschaft, Polizei usw. koordinieren. Kommunikative Fähigkeiten und hohe Sozialkompetenz sind ebenso wichtig wie das einschlägige Fachwissen.
Als Fachkräft sind insbesondere geeignet Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Psychologen und Juristen. Aber auch Bewerber aus anderen sozialen Berufen können sich durch Fortbildungen für diese interessante Aufgabe qualifizieren.

Die Fachkraft ist bei einem Träger oder einer Behörde angestellt. Vorschläge,  eine selbständig tätige Kinderschutzfachkraft zu vergüten, konnten sich nicht durchsetzen.