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Seminare/Kurse

Nachlasspflegschaft
Titel Datum / Stadt
Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 18.–21.06.2012
Nütschau bei Hamburg
Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 24.–27.09.2012
Bad Honnef
Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft 21.–24.01.2013
Bad Honnef

Zwar gibt es keine staatlich anerkannte Ausbildung zum Nachlasspfleger, aber eine Fortbildung durch unseren Zertifikats-Kurs ist eine gute Vorbereitung auf eine entsprechende Tätigkeit.

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Seminarprogramm

Wie wird man Nachlasspfleger?

Wer beauftragt den Nachlasspfleger? Nachlasspfleger werden vom zuständigen Nachlassgericht ausgewählt und bestellt. Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben.

Grundsätzlich kann jeder Nachlasspfleger werden. Eine besondere Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben. Gute Kenntnisse im Erbrecht sind jedoch unbedingt erforderlich. Die Nachlassgerichte verlangen ganz überwiegend den Nachweis, dass sich der Bewerber in qualifizierten Lehrgängen einschlägige Kenntnisse im Nachlasspflegschaftsrecht angeeignet hat.

Nachlasspfleger sind in der Praxis vor allem Juristen, Steuerberater oder Berufsbetreuer. Auch Bewerber aus Verwaltungsberufen und kaufmännischen Berufen (z.B. Betriebswirte, Bankfachwirte, Bankkaufleute) sind bei entsprechender Fortbildung besonders geeignet, Nachlasspflegschaften zu übernehmen.