Seminare/Kurse
Nachlasspflegschaft
| Titel | Datum / Stadt |
|---|---|
| Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft | 18.–21.06.2012 Nütschau bei Hamburg |
| Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft | 24.–27.09.2012 Bad Honnef |
| Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft | 21.–24.01.2013 Bad Honnef |
Zwar gibt es keine staatlich anerkannte Ausbildung zum Nachlasspfleger, aber eine Fortbildung durch unseren
Zertifikats-Kurs ist eine gute Vorbereitung auf eine entsprechende Tätigkeit.
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Mo. bis Do. von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr, Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr
Seminarprogramm

Wie wird man Nachlasspfleger?
Wer beauftragt den Nachlasspfleger? Nachlasspfleger werden vom zuständigen Nachlassgericht ausgewählt und bestellt. Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben.
Grundsätzlich kann jeder Nachlasspfleger werden. Eine besondere Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben. Gute Kenntnisse im Erbrecht sind jedoch unbedingt erforderlich. Die Nachlassgerichte verlangen ganz überwiegend den Nachweis, dass sich der Bewerber in qualifizierten Lehrgängen einschlägige Kenntnisse im Nachlasspflegschaftsrecht angeeignet hat.
Nachlasspfleger sind in der Praxis vor allem Juristen, Steuerberater oder Berufsbetreuer. Auch Bewerber aus Verwaltungsberufen und kaufmännischen Berufen (z.B. Betriebswirte, Bankfachwirte, Bankkaufleute) sind bei entsprechender Fortbildung besonders geeignet, Nachlasspflegschaften zu übernehmen.
