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Was verdient ein Umgangspfleger?

Der Umgangspfleger kann nach Zeitaufwand abrechnen. Die Höhe des Stundensatzes ergibt sich aus § 3 VBVG. In der höchsten Vergütungsstufe 33,50 € zzgl MwSt. Darüber hinaus kann Aufwendungsersatz für Fahrtkosten, Porto, Telefon usw. verlangt werden.