Seminarangebote
Umgangspfleger
| Titel | Datum / Stadt |
|---|---|
| Zertifikatskurs Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen, Umgangspfleger | 18.–22.06.2012 Schöntal |
| Zertifikatskurs Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen, Umgangspfleger | 27.–31.08.2012 Nütschau bei Hamburg |
| Unterbringung Minderjähriger in der Verfahrensbeistandschaft | 24.–25.09.2012 Bad Honnef |
| Zertifikatskurs Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen, Umgangspfleger | 12.–16.11.2012 Magdeburg |
| Psychologische Kompetenzen von Verfahrensbeiständen und Umgangspflegern | 11.–12.12.2012 Bad Honnef |
| Zertifikatskurs Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen, Umgangspfleger | 14.–18.01.2013 Bad Honnef |
| Unterbringung Minderjähriger in der Verfahrensbeistandschaft | 18.–19.02.2013 Bad Honnef |
| Psychologische Kompetenzen von Verfahrensbeiständen und Umgangspflegern | 20.–21.02.2013 Bad Honnef |
Zielgruppe
Unsere Seminare richten sich an Rechtsanwälte, Psychologen, Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Berufsbetreuer und Mediatoren, aber auch an Teilnehmer anderer Berufe, die an einer Fortbildung zum Umgangspfleger interessiert sind.
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten?
Unter
07134 22044
erreichen Sie uns
Mo. bis Do. von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr, Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr
Seminare Kinder- und Jugendhilfe

Seminarprogramm

Wer kann Umgangspfleger werden?
Das Gesetz regelt keine Zugangsvoraussetzungen für Umgangspfleger. Das Familiengericht kann im konkreten Fall einen geeigneten Umgangspfleger bestellen. Materiellrechtliche Kenntnisse hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechts, aber auch bezüglich der Verfahrensvorschriften werden vorausgesetzt. Psychologisch-pädagogische Kenntnisse sowie kommunikative Fähigkeiten sind darüber hinaus erforderlich. Der Umgangspfleger hat nicht nur mit traumatisierten Kindern, sondern auch mit schwierigen Eltern zu tun.
Besonders geeignet sind neben im Familienrecht tätigen Rechtsanwälten vor allem Psychologen, Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Berufsbetreuer und Mediatoren. Aber auch andere Berufe können bei entsprechender Qualifizierung vom Familiengericht bei der Bestellung berücksichtigt werden.
Neubewerber sollten sich mit den erworbenen Qualifizierungsnachweisen beim Familiengericht bewerben.
Hilfreich kann eine entsprechende
Fortbildung zum Umgangspfleger sein.
