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Verfahrensbeistand - Weiterbildung

Der Verfahrensbeistand muss bei den meisten Familiengerichten eine Weiterbildung nachweisen. Vorgeschriebene Ausbildungsgänge gibt es nicht. Das Gesetz sieht solche auch nicht vor. Die Weiterbildung umfasst die Vermittlung der einschlägigen Rechtskenntnisse im materiellen Familienrecht und im Familienverfahrensrecht. Dadurch soll der Verfahrensbeistand die notwendigen Rechtskenntnisse erwerben, damit er seine Aufgaben als Verfahrensbeistand/Verfahrenspfleger hinreichend wahrnehmen kann. Auch psychologische und kommunikative Fähigkeiten sind selbstverständlich erforderlich.