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Was verdient ein Verfahrenspfleger?

Sofern der Verfahrenspfleger beruflich Verfahrenspflegschaften ausübt, erhält er eine Vergütung nach Zeitaufwand. Je nach Qualifizierung und nutzbaren Fachkenntnissen sind die Sätze nach § 3 VBVG maßgeblich-19,50/25,--/33,50 € pro Stunde zuzüglich Umsatzsteuer.

Aufwendungen wie Fahrtkosten, Porto, Telefon werden ersetzt.