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Wer bestellt den Verfahrenspfleger?

Das Gericht bestellt eine geeignete Person zum Verfahrenspfleger. Das geschieht in der Regel direkt, ohne Vorschlag der Betreuungsbehörde. In der Vergangenheit wurden überwiegend Anwälte bestellt. Das Vormundschaftsgericht kann aber auch aus anderen Berufsgruppen erfahrene Personen bestellen. In den letzten Jahren wurden zunehmend auch Berufsbetreuer zu Verfahrenspflegern bestellt.