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Vorsorgebevollmächtigter

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Tätigkeitsbereich des Vorsorgebevollmächtigten

Die Vollmacht wird für den „Sorgefall“ erteilt. Der Sorgefall tritt ein, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst seine persönlichen Angelegenheiten oder seine Vermögensangelegenheiten erledigen kann. Nur für diesen Fall wird Vorsorge getroffen. Dabei hofft der Vollmachtgeber, dass dieser Sorgefall nie eintreten wird und er selbst bis zum Schluss im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte seine Angelegenheiten selbst erledigen kann.

Für den Fall der Demenz, Schlaganfall mit Wachkoma usw. bevollmächtigt der Vollmachtgeber eine Person seines Vertrauens für ihn tätig zu werden. Die Aufgabenkreise werden in der Vollmacht im einzelnen aufgeführt. Die Aufgaben entsprechen denen des gesetzlichen Betreuers.

Die Vorsorgevollmacht gilt im Außenverhältnis, z.B. gegenüber Banken, Behörden, Kliniken usw.