(Sozial-) Pädagogen, Erzieher
Sozialpädagogen, Pädagogen und Erzieher sind angehalten, sich im Rahmen ihrer Berufsausübung ständig weiter zu qualifizieren. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, z.B. im Rahmen des SGB VIII, sind ständige Fortbildungen mit entsprechenden Nachweisen obligatorisch.
Immer mehr Berufstätige in diesen Berufen üben neben ihrem Hauptberuf zusätzlich andere Tätigkeitsfelder im Jugendhilferecht oder Betreuungsrecht aus. Das erfolgt oftmals in der Absicht, später die Stelle im Hauptberuf zu reduzieren oder ganz aufzugeben.
Wir bieten eine Reihe von Lehrgängen zu solchen Betätigungsfeldern an. Bei unseren Fortbildungen wird von den Teilnehmern immer häufiger Bildungsurlaub gemäß den einzelnen Ländergesetzen in Anspruch genommen.