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Rundfunkbericht des Deutschlandfunks zum Betreuungsrecht
Rundfunkbericht des Deutschlandfunks zum Betreuungsrecht
Unter dem Titel "Zurück zur Vormundschaft" wurde am 29.8.09 Deutschlandfunk ein 20minütiger Beitrag zum Betreungsrecht gesendet. Dabei kommen neben anderen auch unsere Referenten
Prof Walter Zimmermann,
Wolfgang Wittek und
Uwe Harm zu Wort.
Der Beitrag betrachtet kritisch aber nicht unsachlich die geltende Praxis bei der Einrichtung von Betreuungen.
Der Text des Radiobeitrags kann auf den
Seiten des Deutschlandfunks gelesen werden oder
der Beitrag auch angehört werden.
Immer mehr Selbständige rutschen in den Hartz-IV-Bezug
Laut einer Pressemeldung der Bundesagentur für Arbeit haben sich von Ende 2006 bis Ende 2008 die Zahl der sogenannten „aufstockenden Selbstständigen“ mit ergänzenden ALG " Bezug fast verdoppelt und der Trend setzt sich weiter fort.
Eine gute Möglichkeit dem zu entgehen ist die Überlegung als Selbständiger seine Arbeitsfeld mit verwandten Berufsbilder zu ergänzen. So kann zum Bespiel die Tätigkeit eines Berufsbetreuers mit mindestens 11 Betreuungen ein ergänzedes Einkommen darstellen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie
auf unseren Seiten.
Die Agentur für Arbeit unterstützt mit dem sogenannten Einstiegsgeld ALG II-Empfänger finanziell. Das Einstiegsgeld wird für längstens 24 Monate gewährt und kann 50 bis maximal 100 Prozent der Regelleistung betragen.
Neu ist, dass im SGB II zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen zur Eingliederung von Selbstständigen gewährt werden können. Diese können für die Beschaffung von Sachgütern gezahlt werden. Die Zuschüsse betragen maximal 5.000 Euro. Ein Darlehen kann den Höchstbetrag für Zuschüsse übersteigen. Unter Umständen können Zuschüsse und Darlehen kombiniert werden.
Links:
Ausführliche Informationen auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit
Evaluation des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz
Das Bundesministerium der Justiz hat jetzt den Evaluationsbericht zum zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz vorgelegt.
Vier Jahre nach der Einführung des zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz wurde jetzt die vom Bundesministerium beauftragte Evaluation veröffentlicht.
Ein Zusammenfassung kann auf den Seiten des BMJ heruntergeladen werden.
Der Bericht geht unter anderem von weiter steigenden Betreuungszahlen aus und empfiehlt verstärkt für Vorsorgevollmachten zu werben.
Der vollständige Evaluationsbericht ist unter dem Titel "Rechtliche Betreuung in Deutschland - Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsesetzes" beim Bundesanzeiger-Verlag erhältlich (ISBN 3-89817-816-7).
Links:
Evaluationsbericht des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (PDF, 1384 kb)
Bericht Bund-Länder-Arbeitsgruppe (PDF, 2185 kb)
Informationen zum Zertifikatskurs Berufsbetreuer
Anwaltsschwemme
Laut einer Meldung der Rheinischen Post vom 18.3.09 können immer mehr Anwälte nicht von ihren Honoraren leben und müssen ergänzende Hartz IV Leistungen beantragen. In dem Artikel wird geschätzt, dass bundesweit bis zu 10.000 der 150.000 zugelassenen Anwälte Hartz IV Leistungen beziehen.
Das Weinsberger Forum bietet mit seinen
Fortbildungen zum
Berufsbetreuer,
Verfahrensbeistand,
Verfahrenspfleger,
Vorsogerbevollmächtigten,
Nachlasspfleger oder
Umgangspfleger ein Möglichkeit sich zusätzliche Arbeitsfelder zu erschließen. Junge Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen können dadurch in relativ kurzer Zeit ohne Risiken zu einem die Existenz sicherndem Einkommen gelangen. Zudem sind diese Betätigungsfelder ein guter Einstieg in das Familienrecht.
Links:
Artikel der Rheinischen Post vom 18.3.2009
Tagungsstätte des Weinsberger Forums in der Presse
Das katholisch Soziale Institut, eine der Haupttagungsstätten des Weinsberger Forums wird heute in einem Artikel der Kölnischen Rundschau vorgestellt.
Die Kölnische Rundschau berichtet am 15.1.08 über das KSI in Bad Honnef. dabei wird auch der gerade dort stattfindende Intensivlehrgang für Berufsbetreuer erwähnt.
Das Weinsberger Forum arbeit seit vielen Jahren mit dem KSI in Bad Honnef zusammen.
Besonders unseren mehrtägigen Lehgänge wie zum Beispiel den Zertifikatkurs für Berufsbetreuer bieten wir gerne in diesen Räumlichkeiten an.
Die hervorragende Austattung und Einrichtung des KSI wird uns auch immer wieder von unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern bestätigt.
Links:
Artikel in der Kölnischen Rundschau
Bundesministerin Zypress würdigt Engagement von ehrenamtlichen Betreuern
Am heutigen Internationalen Tag der Freiwilligen hat Bundesjustizministerin Zypries das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in der Justiz als tragende Säule unseres demokratischen Rechtsstaats gewürdigt.
In einer presseveröffentlichung des Bundesjustizministeriums wird unter anderm auch das Engagement von Ehrenamtlichen Betreuern gewürdigt.
Ehrenamtliche Tätigkeit sei auch ein wichtiger Grundpfeiler des Betreuungsrechts. In Deutschland werden rund 1,2 Millionen Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, rechtlich betreut. Im Jahr 2007 wurden für rund 225.000 erstmals Betreute 156.000 ehrenamtliche Betreuer bestellt. Demnach führten 67 Prozent der Betreuer das Amt ehrenamtlich und 33 Prozent beruflich. Zumeist sind die Betreuer Familienangehörige, rund 5 Prozent der ehrenamtlich tätigen Betreuer haben diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe aber auch außerhalb der Familie übernommen.
Links:
Sozialhilfe 2007: 1,1 Millionen Menschen erhielten besondere Leistungen
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten in Deutschland im Laufe des Jahres 2007 rund 1,1 Millionen Personen besondere Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“). Dies sind 2,1 % mehr als im Jahr zuvor.
Die mit Abstand wichtigste Hilfeart ist dabei die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit 679 000 Empfängern. Ferner ist die Hilfe zur Pflege quantitativ von erheblicher Bedeutung: So erhielten im Laufe des Jahres 2007 rund 357 000 Personen diese Hilfeleistung. Insgesamt gab die öffentliche Hand im Jahr 2007 netto rund 14,6 Milliarden Euro für die besonderen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII „Sozialhilfe“ (+ 1,7 % gegenüber dem Vorjahr) aus. Diese Summe entspricht einem Anteil von 78% an den gesamten Nettoaufwendungen der Sozialhilfe (18,8 Milliarden Euro).
Die im 6. Kapitel des SGB XII „Sozialhilfe“ geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger – wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit – erbracht wird.
Im Laufe des Jahres 2007 erhielten 679 000 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 60% dieser Empfänger waren männlich, 40% weiblich. Die Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen waren im Durchschnitt 32 Jahre alt (Männer: 31 Jahre, Frauen: 34 Jahre) und somit vergleichsweise jung.
Knapp zwei Drittel der Leistungsberechtigten (63%) erhielten die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ausschließlich in voll- beziehungsweise teilstationären Einrichtungen. Knapp ein Drittel der Empfänger (32%) erhielt Eingliederungshilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen. Rund 5% der Leistungsberechtigten bezogen im Laufe des Jahres 2007 Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen.
Insgesamt gaben die Träger der Sozialhilfe im Jahr 2007 netto, das heißt nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, 10,6 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus. Mit einem Anteil von 56% an den gesamten Nettoaufwendungen der Sozialhilfe ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen damit die finanziell mit Abstand bedeutendste Hilfeart im Rahmen der Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe unterstützt mit der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII auch pflegebedürftige Personen. Die Hilfe zur Pflege wird bedürftigen Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderen – zum Beispiel der Pflegeversicherung – erhält.
Im Laufe des Jahres 2007 erhielten rund 357 000 Personen Hilfe zur Pflege. Knapp drei Viertel (74%) dieser Personen befanden sich 2007 ausschließlich in stationärer Pflege. In einem Viertel der Fälle (25%) wurde die Hilfe zur Pflege ausschließlich außerhalb von Einrichtungen gewährt. Rund 1% der Leistungsberechtigten bezogen im Laufe des Jahres 2007 Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl außerhalb von Einrichtungen als auch in Einrichtungen. Bei den Empfängern von Hilfe zur Pflege überwogen die Frauen mit einem Anteil von 68% deutlich. Die Empfänger dieser Leistung waren im Durchschnitt 75 Jahre alt (Männer: 66 Jahre, Frauen: 79 Jahre). Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2007 netto insgesamt 2,7 Milliarden Euro aus.
Links:
Krankenhausverpflegung soll künftig nicht mehr mit ALG II verrechnet werden
Nach den Plänen der Bundesregierung soll Krankenhausverpflegung künftig nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) verrechnet werden. Das teilt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen mit.
Unter Berücksichtigung einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Juni 2008 stellt die Regierung zwar fest, dass es nicht ausgeschlossen sei, auch bereitgestellte Verpflegung als Einkommen zu berücksichtigen. In der zum 1. Januar 2008 neugefassten ALG-II-Verordnung (ALG-II-V) sei jedoch eine monatliche Bagatellgrenze vorgesehen, so dass bereits heute nur noch in Einzelfällen die Krankenhausverpflegung als Einkommen berücksichtig werde, heißt es weiter. "Es ist daher beabsichtigt, die Nichtberücksichtigung solchen Einkommens zu regeln."
Die Abgeordneten hatten sich in ihrer Anfrage auf das Juni-Urteil des Bundessozialgerichts bezogen, nach dem die Praxis der Job Center, die Verpflegung im Krankenhaus mit dem ALG II zu verrechnen, unzulässig sei. Eine Reduzierung der Regelleistung auf der Grundlage einer individuellen Bedarfsermittlung ließe das SGB II nicht zu, denn die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts habe pauschalierenden Charakter, heißt es in den Informationen zum Urteil, das sich noch auf die bis 31. Dezember 2007 geltende Rechtslage und nicht auf die neue ALG-II-Verordnung bezieht.
Die Bundesregierung möchte in diesem Zusammenhang auch die Frage klären, inwieweit Verpflegung, die ein Arbeitnehmer als Bezügebestandteil oder gar anstelle von Arbeitsentgelt gewährt, als Einkommen zu berücksichtigen ist.
Pressemeldung des Deutschen Bundestags
Links:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610714.pdf
Reform der Beratungshilfe
Der Bundesrat will das Institut der außergerichtlichen Beratungshilfe reformieren und im Zuge dessen die Zuzahlung für anwaltliche Beratungstätigkeiten von bisher 10 Euro auf 30 Euro erhöhen.
Mit dem am 10.10.08 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts möchte der Bundesrat zahlreiche Mängel des geltenden Rechts beheben. Hierzu zählen nach seiner Ansicht insbesondere die bestehenden Strukturschwächen im Bewilligungsverfahren, unzureichende Informationen über alternative Hilfsangebote und unklare Begrifflichkeiten. Von der Reform versprechen sich die Länder auch, den sprunghaften Anstieg der Beratungshilfekosten zu begrenzen, dessen Ursache unter anderem in eben diesen Mängeln gesehen wird.
Die vorgeschlagenen Änderungen können die Bewilligungspraxis der Gerichte vereinheitlichen und die mutwillige Rechtsverfolgung vermindern helfen, betont der Bundesrat in seinem Gesetzentwurf.
Vorgesehen ist unter anderem, die Eigenbeteiligung der Rechtsuchenden zu erhöhen und verstärkt alternative Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen. Zukünftig müsse der Antrag auf Beratungshilfe zwingend vor Beauftragung des Anwaltes gestellt werden; eine nachträgliche Kostenübernahme durch die öffentliche Hand wäre dann nicht mehr möglich. Die Gerichte sollen bessere Informationen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Rechtsuchenden erhalten, um zielgenauer deren Bedürftigkeit überprüfen zu können. Missbräuchlicher Gebrauch von Steuergeldern soll so effektiv verhindert werden.
Links:
www.sozialleistungen.info/news/12.10.2008-beratungshilfe-hoehere-eigenbeteiligung-geplant/
Elektronische Steuererklärung soll vorerst freiwillig bleiben
Laut einer Pressemeldung des Bundestags wurde im Finanzausschuss von Experten empfohlen, dass die elektronische Abgabe der Steuererklärung von Unternehmen vorerst freiwillig bleiben soll.
Berlin: (hib/VOM) Wenn es nach dem Willen von Sachverständigen geht, soll die Abgabe von elektronischen Steuererklärungen durch Unternehmen vorerst freiwillig bleiben. Dies wurde bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf eines Steuerbürokratieabbaugesetzes (16/10188) am Mittwochnachmittag deutlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass vom Veranlagungsjahr 2011 "standardmäßig" alle Steuererklärungen von Unternehmen elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden sollen. Um "unbillige Härten" zu vermeiden, sollen die Finanzämter allerdings auch auf eine elektronische Übermittlung verzichten können. Vorgesehen ist ebenso, dass die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre ab 2011 elektronisch zum Finanzamt gelangen. Umfangreiche Papiere sollen dann nicht mehr eingereicht werden müssen.
Dieter Ondracek von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft räumte ein, dass es in den Finanzämtern zu Anfangsschwierigkeiten kommen könne. Die Unternehmen würden die Steuerdaten ohnehin bereits elektronisch vorhalten, eine "Buchführung per Hand" gebe es nicht mehr. Hartmut Schwab von der Bundessteuerberaterkammer sagte, die elektronische Übertragung sei auch bei Steuerberatern noch nicht soweit verbreitet wie das wünschenswert wäre. Die Überlegung sei, dass man ohnehin häufig noch Belege in Papierform einreichen müsse und sich dann dafür entscheide, die Steuererklärung zusammen mit den Papier-Belegen abzuschicken.
Anita Käding vom Bund der Steuerzahler plädierte dafür, im Gesetz zu regeln, wann ein Härtefall vorliegt, sonst könne es in der Praxis zu Problemen kommen. Auch sprach sie sich für längere Übergangsfristen aus, um eine "Entzerrung" zu erreichen. Heinz-Udo Schaap vom Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken ging auf die Problematik der elektronischen Signatur ein, die nach den jetzigen Plänen an eine konkrete Person gebunden sei. Schaap hielt dieses Instrument für "zu eng". Der Zentrale Kreditausschuss habe vorgeschlagen, ein "elektronisches Siegel" einzuführen, das die Authentizität und Integrität von elektronisch übermittelten Dokumenten sicherstellt. Das Siegel würde sich auf ein Unternehmen, nicht auf eine konkrete Person beziehen, was für die Unternehmen mehr Flexibilität bei gleich hoher Sicherheit bedeuten würde. "Das wäre eine echte bürokratische Erleichterung", so Schaap, um auch andere steuerrelevante Dokumente wie etwa Kontoauszüge und Rechnungen zu übermitteln.
Keine Bedenken gegen die geplante Anhebung der Schwellenwerte für monatlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldungen von 3.000 Euro auf 4.000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen von 800 Euro auf 1.000 Euro hatten sowohl Dieter Ondracek von der Steuer-Gewerkschaft als auch Michael Herzog vom Bundesverband der Deutschen Industrie.
Herausgeber:Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz


