Sie sind hier: Blog
Beiträge per RSS abonnieren
RSS 0.91Nachrichten
RSS 2.0Nachrichten
Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Favit Bookmark bei: Social Bookmarking Tool Bookmark bei: Power Oldie Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Newskick Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Readster Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Reddit Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: StumbleUpon Bookmark bei: Slashdot Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Spurl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blinklist Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Diigo Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Newsvine Bookmark bei: Blinkbits Bookmark bei: Ma.Gnolia Bookmark bei: Smarking Bookmark bei: Netvouz Information

Weinsberger Forum - Blog

Zur Zeit wird gefiltert nach: Verfahrensbeistand
Filter zurücksetzen

Bundesverfassungsgericht stärkt Sorgerecht von unverheirateten Vätern

Sonntag, 15. August 2010 - 21:31
Blog

Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang August die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten.

Das Bundesjustizministerium plant jetzt auch in Altfällen eine Lösungsmöglichkeit zu schaffen. "Wir werden für Altfälle den Weg zu den Gerichten ermöglichen", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der "Passauer Neuen Presse". "Wir können nicht ausblenden, dass viele ledige Väter jahrelang keine Chance hatten, bei Gerichten das Sorgerecht durchzusetzen." Ihnen müsse dazu jetzt der Weg eröffnet werden.

Es ist nicht auszuschließen, dass viele Verfahren vor dem Familiengericht neu aufgerollt werden und  in Folge auch vermehrt Verfahrensbeistände oder Umgangspfleger benötigt werden. Für Neueinsteiger bestehen hier durchaus Aussichten bestellt zu werden, wenn, die Zahl der familiengerichtlichen Verfahren in Sorgerechtsfragen in Folge des Urteils ansteigt.

Das Weinsberger Forum bietet an mehreren Standorten einen Zertifikatskurs Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen, Umgangspfleger

Bundesjustzministerium veröffentlicht Übergangsregelungen zum Sorgerecht

Das Bundesjustizministerium hat jetzt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Übergangsregelungen zum Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern veröffentlicht.

Bisher gab es für die Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen. Jetzt können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn die Mutter ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigert. Die neuen Möglichkeiten ergeben sich aus vorläufigen Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts, die bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten. Die Reform des Sorgerechts wird derzeit intensiv mit den Familien- und Rechtspolitikern der Regierungskoalition diskutiert.

Danach haben Väter ab sofort die Möglichkeit das Sorgerecht beim Familiengericht zu beantragen, egal, seit wann die gemeinsame Sorge verweigert wird, und egal, wie alt das Kind ist. Das ergibt sich aus der Übergangsregelung durch das Bundesverfassungsgericht.

Es ist also damit zu rechnen, dass jetzt vermehrt Verfahrensbeistände und Umgangspfleger von den Familiengerichte bestellt werden.

Ausführliche Informationen findet am auf der Website des BMJ.

Seminarangebot des Weinsberger Forums

Anwaltsschwemme

Mittwoch, 25. März 2009 - 16:33
Carsten Richter
Laut einer Meldung der Rheinischen Post vom 18.3.09 können immer mehr Anwälte nicht von ihren Honoraren leben und müssen ergänzende Hartz IV Leistungen beantragen. In dem Artikel wird geschätzt, dass bundesweit bis zu 10.000 der 150.000 zugelassenen Anwälte Hartz IV Leistungen beziehen.

Das Weinsberger Forum bietet mit seinen Fortbildungen zum Berufsbetreuer, Verfahrensbeistand, Verfahrenspfleger, Vorsogerbevollmächtigten, Nachlasspfleger oder Umgangspfleger ein Möglichkeit sich zusätzliche Arbeitsfelder zu erschließen. Junge Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen können dadurch in relativ kurzer Zeit ohne Risiken zu einem die Existenz sicherndem Einkommen gelangen. Zudem sind diese Betätigungsfelder ein guter Einstieg in das Familienrecht.

Links:

Artikel der Rheinischen Post vom 18.3.2009

Bericht auf sozialleistungen.info

Seminarangebote des Weinsberger Forums

Reform der Beratungshilfe

Sonntag, 12. Oktober 2008 - 19:42
Carsten Richter
Der Bundesrat will das Institut der außergerichtlichen Beratungshilfe reformieren und im Zuge dessen die Zuzahlung für anwaltliche Beratungstätigkeiten von bisher 10 Euro auf 30 Euro erhöhen.

Mit dem am 10.10.08 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts möchte der Bundesrat zahlreiche Mängel des geltenden Rechts beheben. Hierzu zählen nach seiner Ansicht insbesondere die bestehenden Strukturschwächen im Bewilligungsverfahren, unzureichende Informationen über alternative Hilfsangebote und unklare Begrifflichkeiten. Von der Reform versprechen sich die Länder auch, den sprunghaften Anstieg der Beratungshilfekosten zu begrenzen, dessen Ursache unter anderem in eben diesen Mängeln gesehen wird.

Die vorgeschlagenen Änderungen können die Bewilligungspraxis der Gerichte vereinheitlichen und die mutwillige Rechtsverfolgung vermindern helfen, betont der Bundesrat in seinem Gesetzentwurf.

Vorgesehen ist unter anderem, die Eigenbeteiligung der Rechtsuchenden zu erhöhen und verstärkt alternative Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen. Zukünftig müsse der Antrag auf Beratungshilfe zwingend vor Beauftragung des Anwaltes gestellt werden; eine nachträgliche Kostenübernahme durch die öffentliche Hand wäre dann nicht mehr möglich. Die Gerichte sollen bessere Informationen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Rechtsuchenden erhalten, um zielgenauer deren Bedürftigkeit überprüfen zu können. Missbräuchlicher Gebrauch von Steuergeldern soll so effektiv verhindert werden.

Links:

www.sozialleistungen.info/news/12.10.2008-beratungshilfe-hoehere-eigenbeteiligung-geplant/

www.sozialleistungen.info/con/themen/beratungshilfe.html

Ein „Ombudsmann“ für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant

Freitag, 26. September 2008 - 23:34
Carsten Richter
Die Bundesregierung hat am 24.9.08 den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" beschlossen.

"Mit der neuen Schlichtungsstelle bekommen Rechtsuchende die Möglichkeit, bei Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt eine einvernehmliche Lösung ohne Anrufung der Gerichte zu erreichen. Der Gesetzentwurf orientiert sich dabei an dem Vorbild anderer erfolgreicher "Ombudsmann"- Einrichtungen wie etwa bei Banken oder Versicherungen. Die neue Schlichtungsstelle kann kostenlos in Anspruch genommen werden. Sie unterscheidet sich von den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern durch ihre gesetzlich garantierte Unabhängigkeit und durch die Person des Schlichters, der nicht aus den Reihen der Rechtsanwälte kommen darf. Dadurch stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Anwaltschaft. Zusammen mit den ortsnahen Vermittlungsangeboten wird die bundesweite Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit auch zur Gerichtsentlastung leisten", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden. Ihre Unabhängigkeit von der Anwaltschaft wird durch die gesetzlichen Anforderungen an die Person des Schlichters und durch die vorgeschriebene Beteiligung eines Beirats sichergestellt. Dem Beirat, der bei der Ernennung des Schlichters und dem Erlass der Schlichtungsordnung mitwirkt, müssen neben Vertretern der Rechtsanwaltschaft mindestens paritätisch auch Vertreter der Verbraucherverbände und anderer Einrichtungen (Verbände der Wirtschaft, des Handwerks oder der Versicherungen) angehören.

Der Tätigkeitsbereich der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wird sich auf alle zivil-rechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise über die Höhe der Anwaltsvergütung (Honorarstreitigkeiten) oder über Haftungsansprüche des Mandanten gegen den Anwalt (Anwaltshaftung) erstrecken.

Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, dessen Durchführung sowohl der Rechtsanwalt als auch der Mandant beantragen können, ist für beide Seiten freiwillig.

Die neue Schlichtungsstelle ergänzt die bestehenden lokalen Schlichtungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern und eröffnet den Mandanten die Möglichkeit, die Berechtigung anwaltlicher Honorarforderungen oder das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen anwaltlicher Falschberatung durch eine von der Anwaltschaft unabhängige Institution überprüfen zu lassen, ohne sogleich den Rechtsweg beschreiten zu müssen.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Bei zügigen Beratungen im Parlament kann es im Frühjahr 2009 in Kraft treten.

Bundesrat verabschiedet Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Freitag, 19. September 2008 - 16:17
Carsten Richter
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Heute hat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) den Bundesrat passiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz im Juni 2008 beschlossen. Die Reform wird am 1. September 2009 in Kraft treten.

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. Mit dem neuen Recht werden die Möglichkeiten verbessert, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen.

Die Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält zugleich eine Reform des Verfahrens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das bisher geltende Verfahrensgesetz (FGG) für diese Verfahren (Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen) stammt aus dem Jahre 1898 und wurde vielfach geändert. Dieses Gesetz wird durch eine vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und einheitlichen Strukturen für die verschiedenen Materien ersetzt.

Die neue Verfahrensordnung definiert erstmals umfassend die Verfahrensrechte und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten und sichert ihren Anspruch auf rechtliches Gehör.

Das zersplitterte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird neu strukturiert und effizienter gestaltet. Um zügig Rechtssicherheit zu erhalten, wird die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen künftig generell befristet. Die bisherige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht wird ersetzt durch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn eine Entscheidung geboten ist, um das Recht zu vereinheitlichen oder fortzubilden. Abweichend davon ist die Rechtsbeschwerde in besonders grundrechtsrelevanten Betreuungssachen, in Unterbringungs- und in Freiheitsentziehungssachen an keine besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Den Beteiligten wird damit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof eröffnet. Dieser kann dadurch viel stärker als bisher die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Leitentscheidungen prägen und fortentwickeln. Das bringt mehr Rechtssicherheit für jeden Einzelnen.

Links:

Pressemitteilung des BMJ vom 19.9.08

Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Beschlussfassung des Bundestags vom 29.08.2008 (PDF-Datei)