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Bundeskabinett hat Entwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts beschlossen
Das Bundeskabinett hat gestern einen Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" verabschiedet. Dabei ist es vor allem Ziel, den persönlichen Kontakt des Vormundes zu dem Mündel in der Vormundschaft zu stärken
Im Wesentlichen soll eine Pflicht zu regelmäßigen persönlichen Kontakten eingeführt werden und bei Amtsvormündern eine Fallzahlbegrenzung auf maximal 50 Fälle eingeführt werden.
Ob auch für den persönlichen Kontakt des Betreuers zu seinem Betreuten in der rechtlichen Betreuung Volljähriger die gleiche Kontaktpflicht eingeführt werden soll, soll noch geprüft werden. Das Bundesministerium der Justiz hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einberufen, die die Frage prüfen wird und deren Ergebnisse ggfs. in das Gesetzesvorhaben einfließen sollen.
Referentenentwurf Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsrechts
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