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BGH-Entscheidung zu ärztlichen Aufklärungsfällen
Immer wieder gibt es Auseindersetzungen mit Ärzten, die bei Routineeingriffen in der Klinik darauf bestehen, dass der Betreuer persönlich zum ärztlichen Aufklärungsgespräch vor Ort erscheint.
Der BGH hat nun entschieden, dass ein Arzt den Patienten in einfach gelagerten Fällen auch telefonisch aufklären kann, wenn der Patient damit einverstanden ist.
In diesem Fall war eine Klinik wegen einer unzureichenden Aufklärung verklagt worden, nachdem es bei eine Routineoperation an einem Säugling einen Narkosezwischenfall gegeben hatte, der dauerhafte Schäden zur Folge hatte.
Diese Urteil dürfte auch für die Einwilligung in Eingriffe bei Betreuten relevant sein.
Den vollen Wortlaut des Urteils findet am auf den Seiten des
BGH


