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Bundesverfassungsgericht stärkt Sorgerecht von unverheirateten Vätern
Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang August die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten.
Das Bundesjustizministerium plant jetzt auch in Altfällen eine Lösungsmöglichkeit zu schaffen. "Wir werden für Altfälle den Weg zu den Gerichten ermöglichen", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der "Passauer Neuen Presse". "Wir können nicht ausblenden, dass viele ledige Väter jahrelang keine Chance hatten, bei Gerichten das Sorgerecht durchzusetzen." Ihnen müsse dazu jetzt der Weg eröffnet werden.
Es ist nicht auszuschließen, dass viele Verfahren vor dem Familiengericht neu aufgerollt werden und in Folge auch vermehrt
Verfahrensbeistände oder
Umgangspfleger benötigt werden. Für Neueinsteiger bestehen hier durchaus Aussichten bestellt zu werden, wenn, die Zahl der familiengerichtlichen Verfahren in Sorgerechtsfragen in Folge des Urteils ansteigt.
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Bundesjustzministerium veröffentlicht Übergangsregelungen zum Sorgerecht
Das Bundesjustizministerium hat jetzt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Übergangsregelungen zum Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern veröffentlicht.
Bisher gab es für die Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen. Jetzt können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn die Mutter ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigert. Die neuen Möglichkeiten ergeben sich aus vorläufigen Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts, die bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten. Die Reform des Sorgerechts wird derzeit intensiv mit den Familien- und Rechtspolitikern der Regierungskoalition diskutiert.
Danach haben Väter ab sofort die Möglichkeit das Sorgerecht beim Familiengericht zu beantragen, egal, seit wann die gemeinsame Sorge verweigert wird, und egal, wie alt das Kind ist. Das ergibt sich aus der Übergangsregelung durch das Bundesverfassungsgericht.
Es ist also damit zu rechnen, dass jetzt vermehrt
Verfahrensbeistände und
Umgangspfleger von den Familiengerichte bestellt werden.
Ausführliche Informationen findet am auf der Website des BMJ.


