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Elektronische Steuererklärung soll vorerst freiwillig bleiben

Mittwoch, 8. Oktober 2008 - 19:09
Carsten Richter
Laut einer Pressemeldung des Bundestags wurde im Finanzausschuss von Experten empfohlen, dass die elektronische Abgabe der Steuererklärung von Unternehmen vorerst freiwillig bleiben soll.

Berlin: (hib/VOM) Wenn es nach dem Willen von Sachverständigen geht, soll die Abgabe von elektronischen Steuererklärungen durch Unternehmen vorerst freiwillig bleiben. Dies wurde bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf eines Steuerbürokratieabbaugesetzes (16/10188) am Mittwochnachmittag deutlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass vom Veranlagungsjahr 2011 "standardmäßig" alle Steuererklärungen von Unternehmen elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden sollen. Um "unbillige Härten" zu vermeiden, sollen die Finanzämter allerdings auch auf eine elektronische Übermittlung verzichten können. Vorgesehen ist ebenso, dass die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre ab 2011 elektronisch zum Finanzamt gelangen. Umfangreiche Papiere sollen dann nicht mehr eingereicht werden müssen.

Dieter Ondracek von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft räumte ein, dass es in den Finanzämtern zu Anfangsschwierigkeiten kommen könne. Die Unternehmen würden die Steuerdaten ohnehin bereits elektronisch vorhalten, eine "Buchführung per Hand" gebe es nicht mehr. Hartmut Schwab von der Bundessteuerberaterkammer sagte, die elektronische Übertragung sei auch bei Steuerberatern noch nicht soweit verbreitet wie das wünschenswert wäre. Die Überlegung sei, dass man ohnehin häufig noch Belege in Papierform einreichen müsse und sich dann dafür entscheide, die Steuererklärung zusammen mit den Papier-Belegen abzuschicken.

Anita Käding vom Bund der Steuerzahler plädierte dafür, im Gesetz zu regeln, wann ein Härtefall vorliegt, sonst könne es in der Praxis zu Problemen kommen. Auch sprach sie sich für längere Übergangsfristen aus, um eine "Entzerrung" zu erreichen. Heinz-Udo Schaap vom Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken ging auf die Problematik der elektronischen Signatur ein, die nach den jetzigen Plänen an eine konkrete Person gebunden sei. Schaap hielt dieses Instrument für "zu eng". Der Zentrale Kreditausschuss habe vorgeschlagen, ein "elektronisches Siegel" einzuführen, das die Authentizität und Integrität von elektronisch übermittelten Dokumenten sicherstellt. Das Siegel würde sich auf ein Unternehmen, nicht auf eine konkrete Person beziehen, was für die Unternehmen mehr Flexibilität bei gleich hoher Sicherheit bedeuten würde. "Das wäre eine echte bürokratische Erleichterung", so Schaap, um auch andere steuerrelevante Dokumente wie etwa Kontoauszüge und Rechnungen zu übermitteln.

Keine Bedenken gegen die geplante Anhebung der Schwellenwerte für monatlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldungen von 3.000 Euro auf 4.000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen von 800 Euro auf 1.000 Euro hatten sowohl Dieter Ondracek von der Steuer-Gewerkschaft als auch Michael Herzog vom Bundesverband der Deutschen Industrie.

Herausgeber:Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Kategorie(n): Allgemeines 

Steuerbürokratieabbaugesetz: Unternehmen sollen Steuererklärungen ab 2011 elektronisch abgeben

Montag, 8. September 2008 - 14:16
Carsten Richter
Unternehmen sollen ab dem Veranlagungsjahr 2011 sämtliche Steuererklärungen standardmäßig elektronisch an die Finanzbehörden übermitteln. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz, BT-Drs.: 16/10188) vor. Die Finanzämter sollen allerdings in Einzelfällen zur Vermeidung "unbilliger Härten" auf eine elektronische Übermittlung verzichten können. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.

Unternehmen müssen mit folgenden weiteren Änderungen rechnen:

  • Auch die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sollen künftig elektronisch übermittelt werden müssen. Im Gegenzug entfällt die Pflicht zur Einreichung umfangreicher Papiere.
  • Der bisher übliche Papier-Fragebogen für neu gegründete Unternehmen soll entfallen. Die Verpflichtung, anlässlich der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Auskunft über steuerrelevante, rechtliche und tatsächliche Verhältnisse zu erteilen, soll anstatt dessen auf elektronischem Weg erfüllt werden.
  • Außerdem sollen die Finanzverwaltung und die Rentenversicherungsträger in Zukunft ihre Außenprüfungen bei Arbeitgebern gleichzeitig vornehmen können, um den damit verbundenen Aufwand zu reduzieren.
  • Die Schwellenwerte für monatlich abzugebende Umsatzsteuer-Voranmeldungen sollen angehoben werden, und zwar von 6.136 Euro auf 7.500 Euro. Für vierteljährliche Voranmeldungen ist eine Anhebung der Grenzwerte von 512 Euro auf 1.000 Euro geplant. Entsprechend sollen auch die Schwellenwerte für monatlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldungen von 3.000 Euro auf 4.000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen von 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht werden.
  • Die umsatzsteuerlichen Informationspflichten der Unternehmer sollen reduziert werden. Bei steuerfreien Leistungen an andere Unternehmer oder an staatliche Stellen sollen keine Rechnungen mehr erteilt werden müssen. Außerdem soll bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen künftig keine Sammelrechnung mehr mitgeschickt werden müssen.

Links:

www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_242/02.html

Kategorie(n): Allgemeines