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Immer mehr Selbständige rutschen in den Hartz-IV-Bezug
Laut einer Pressemeldung der Bundesagentur für Arbeit haben sich von Ende 2006 bis Ende 2008 die Zahl der sogenannten „aufstockenden Selbstständigen“ mit ergänzenden ALG " Bezug fast verdoppelt und der Trend setzt sich weiter fort.
Eine gute Möglichkeit dem zu entgehen ist die Überlegung als Selbständiger seine Arbeitsfeld mit verwandten Berufsbilder zu ergänzen. So kann zum Bespiel die Tätigkeit eines Berufsbetreuers mit mindestens 11 Betreuungen ein ergänzedes Einkommen darstellen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie
auf unseren Seiten.
Die Agentur für Arbeit unterstützt mit dem sogenannten Einstiegsgeld ALG II-Empfänger finanziell. Das Einstiegsgeld wird für längstens 24 Monate gewährt und kann 50 bis maximal 100 Prozent der Regelleistung betragen.
Neu ist, dass im SGB II zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen zur Eingliederung von Selbstständigen gewährt werden können. Diese können für die Beschaffung von Sachgütern gezahlt werden. Die Zuschüsse betragen maximal 5.000 Euro. Ein Darlehen kann den Höchstbetrag für Zuschüsse übersteigen. Unter Umständen können Zuschüsse und Darlehen kombiniert werden.
Links:
Ausführliche Informationen auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit
Selbständige verlieren Krankengeld-Anspruch
Krankheit können sich Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2009 noch weniger leisten als bisher.
Die unscheinbare Änderung kam kleingedruckt auf Seite 438 des Bundesgesetzblattes daher - aber sie hat massive Auswirkungen auf Millionen Menschen in Deutschland: Mit der Gesundheitsreform zum 1.1.2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind.
«Die Lücke, die sich bald auftut, ist den Leuten noch gar nicht bewusst», sagt Sabine Strüder, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Experten raten den betroffenen Kassenpatienten dringend dazu, sich in den nächsten Monaten um ein neues Auffangnetz für den Krankheitsfall zu kümmern. Denn die kleine Änderung in Paragraf 43 des Sozialgesetzbuchs V kann Selbstständige und Freiberufler bei längerer Arbeitsunfähigkeit künftig in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen.
«Das kann zu Einkommenseinbußen führen, die durch Erspartes nicht mehr ausgeglichen werden können», gibt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) zu bedenken. Wer als Selbstständiger freiwillig über die Krankenkasse versichert ist, konnte bisher bei einer Reihe von gesetzlichen Anbietern ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz gleich miteinbauen. Er bezahlt dann den allgemeinen Beitragssatz, der auch für Arbeitnehmer gilt.
Früherer Anspruch versicherbar
Das Krankengeld wird dabei in der Regel ab dem 43. Tag einer Erkrankung ausgezahlt. Möglich ist auch, sich schon viel früher einen Anspruch auf Leistung bei Verdienstausfall zu sichern. Je früher Geld fließen soll, desto teurer fällt der Beitrag aus. Einige Selbstständige gehen das Risiko ein und verzichten ganz auf Krankengeld. Diese Regelung läuft 2009 aus. Wer sich bereits einen Anspruch auf Krankengeld gesichert hat, verliert ihn also. Die Versicherungslücke sollte nicht auf den letzten Drücker geschlossen werden, rät Verbraucherschützerin Strüder. Das Bittere an der Sache: Eine neue Lösung dürfte mit Zusatzkosten verbunden sein.
Grundsätzlich stellt sich auf dem Weg zu einem neuen Auffangnetz laut Ulrike Dzengel von der Unabhängigen Patientenberatung in Leipzig die Frage: Gesetzliche oder private Lösung? Was alle gesetzlichen Krankenkassen künftig anbieten müssen, ist der Krankengeld-Wahltarif. Der Haken daran: Noch ist kein Modell auf dem Markt, Vergleiche sind noch nicht möglich. Fest steht bislang nur, dass sich der Versicherte mit der Wahl eines solchen Tarifs drei Jahre lang an seine Kasse binden wird.
Sonderkündigungsrecht entfällt
Bei Beitragserhöhungen fällt damit sein Sonderkündigungsrecht weg, was finanziell ungünstig sein kann. Für Selbstständige lohnte sich bislang der Wechsel zu einer günstigeren Kasse besonders, weil sie den vollen Krankenkassenbeitrag aus eigener Tasche zahlen müssen. Ob sich das auch künftig so auswirke, sei angesichts des ab 2009 möglichen Einheitsbetrags für alle Kassen allerdings fraglich, so Dzengel.
BdV-Sprecherin Boss empfiehlt deshalb, zunächst die zweite Möglichkeit anzugehen: Die private Absicherung mit Hilfe einer Krankentagegeld-Police. Der Versicherer zahlt im Krankheitsfall häufig unbefristet einen vereinbarten Tagessatz, ganz gleich, ob man sich zu Hause oder in der Klinik auskuriert. Entscheidend für die Höhe der Prämie sind in jedem Fall Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Neukunden. Ratsam ist, sich in den nächsten Wochen von mehreren Gesellschaften Angebote einzuholen, Leistungen und Preise zu vergleichen. Und die günstigste Privatpolice dann mit den Wahltarifen der Krankenkassen zu vergleichen, sobald diese auf dem Markt sind. Wichtig zu wissen: Die private Krankenversicherung kann Interessenten auch ablehnen. Die Prüfung von Anträgen kostet in jedem Fall Zeit.
Nicht nur für Gutverdiener
Nach Ansicht der Verbraucherschützer kann eine private Lösung durchaus Sinn machen. Eine ganze Reihe Selbstständiger nutzt eine Krankentagegeldversicherung schon jetzt, um das Krankengeld der Kasse bis zur Netto-Einkommenshöhe aufzustocken. Nicht nur für Gutverdiener, sondern auch für Selbstständige mit schmalerem Einkommen sei die Absicherung überlegenswert, meint Boss.
Jedenfalls, solange die Police bezahlbar bleibt und die Leistung stimmt. Tagegeldzahlungen ab dem ersten Krankheitstag sind beispielsweise nicht erste Wahl, weil sehr teuer erkauft. Verbraucherzentralen vor Ort helfen bei der Suche nach der passenden Police. (Berrit Gräber, AP)
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