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Bundesrat will Zwangsvollstreckung reformieren
Die Bundesregierung hat dem Bundestag am 30.07.2008 den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt (BT-Drs.: 16/10069). Danach sollen Gläubiger frühzeitiger und umfassender als bisher Informationen über verwertbares Vermögen des Schuldners erlangen können. Außerdem soll das Verfahren modernisiert und das Schuldnerverzeichnis neu gestaltet werden.
Frühzeitigere Kenntnis über das verwertbare Schuldnervermögen
Der Gesetzentwurf des Bundesrats knüpft daran an, dass Gläubiger nach geltendem Recht die für die Frage der Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens erforderliche Kenntnis über das verwertbare Schuldnervermögen erst nach einem fruchtlosen so genannten Fahrniserlaubnisversuch erlangen können. Denn erst nach einem solchen Versuch können sie die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, in dessen Rahmen der Schuldner ein Verzeichnis seiner gesamten Vermögenswerte vorlegen muss.
Die Fahrnispfändung bringt nach Auffassung des Bundesrats mittlerweile praktisch keine Aussicht auf Befriedigung des Gläubigers mehr. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Gläubiger schon zu Vollstreckungsbeginn Informationen über das verwertbare Schuldnervermögen einholen können.
Ergänzende Einholung von Fremdauskünften
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Informationsbeschaffung für den Gläubiger durch die ergänzende Einholung von Fremdauskünften – etwa durch den Gerichtsvollzieher – verbessert werden soll. Der Bundesrat begründet dies damit, dass auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eigenangaben des Schuldners – zum Beispiel zu Bankkonten und Immobilienvermögen – wenig Verlass sei.
Modernisierung des Verfahrens
Um die Justiz zu entlasten und den Schutz des Rechtsverkehrs zu verbessern sollen zudem das Verfahren und das Schuldnerverzeichnis unter Beachtung von Datenschutzvorgaben modernisiert werden. So würde die Effektivität von Vollstreckungsverfahren der Gläubiger etwa dadurch behindert, dass die Vermögensverzeichnisse und das Schuldnerverzeichnis in Papierform geführt und bei den einzelnen Vollstreckungsgerichten verwaltet würden, so der Bundesrat.
Linkhinweis:
Den auf den
Webseiten des Bundestags veröffentlichten Gesetzentwurf im Volltext finden Sie
hier (PDF-Datei).


