Fortbildung zum (Berufs-) Vormund und Amtsvormund
Um als Vormund tätig zu sein, gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung.
Das Familiengericht erwartet das nötige Fachwissen und eine gewisse Lebenserfahrung, die zur Übernahme einer Vormundschaft erforderlich ist. Das Fachwissen kann z.B. in Form eines Seminars erworben werden. Das Weinsberger Forum bietet seit vielen Jahren Seminare speziell für dieses Aufgabengebiet an.
Die Vormundschaften können von verschiedenen Personen und Institutionen ausgeübt werden. Man unterscheidet dabei zwischen:
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Amtsvormund (Vormundschaft durch das Jugendamt)
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Ehrenamtlicher Vormund
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Vormundschaftsverein
Unser Zertifikatslehrgang Berufsvormund / Ergänzungspfleger richtet sich an alle Selbständige und Freiberufler. Für die Mitarbeiter von Jugendämtern gibt es einen Kompaktlehrgang Amtsvormund.