Gewaltschutz als Kinderschutz – gewaltschutzrechtliche Aspekte in Kindschaftsverfahren | Weinsberger Forum
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Kinder- und Jugendhilfe

Gewaltschutz als Kinderschutz – gewaltschutzrechtliche Aspekte in Kindschaftsverfahren

09.07.2026 (Do) | Halbtagesseminar | Live-Online
Seminarnummer: 26 0538

Inhalt

Dieses Halbtagesseminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende des Jugendamts (ASD/Vormundschaften), ist aber ebenso für Fachkräfte freier Jugendhilfeträger, Verfahrensbeistände, Berufsvormünder sowie ggf. Umgangspfleger und Umgangsbegleiter sowie für Sachverständige in Kindschaftsverfahren geeignet.


Das Seminar hat das Ziel, den Teilnehmenden die zentralen derzeit bestehenden gewaltschutzrechtlichen Aspekte im Kindschaftsrecht aufzuzeigen. Dabei sollen sowohl die jugendamtlichen als auch die familienrechtlichen Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung sowie zum Schutz der betroffenen Minderjährigen verdeutlicht und anwaltliche Gestaltungsoptionen beleuchtet werden.

Zunächst werden die Regelungen der sog. Istanbulkonvention, die einen Bezug zum Kindschaftsrecht aufweisen, in den Blick genommen. Dabei werden die Art. 26, 31, 51 IK, insbesondere der maßstabsmodifizierende Art. 31 IK, beleuchtet. In diesem Zusammenhang wird der Normcharakter der Istanbulkonvention erläutert und der von der Rechtsprechung hierzu entwickelte Maßstab aufgezeigt.

Sodann soll die Problematik des Verdachts auf das Vorliegen von Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren fokussiert werden. Hier wird das jugendamtliche und das familiengerichtliche Instrumentarium bei der entsprechenden Sachverhaltsaufklärung sowie der Kanon an jugendamtlichen und familiengerichtlichen (Kinderschutz-)Maßnahmen dargestellt. Schließlich soll beleuchtet werden, wie das Gericht vor dem Hintergrund der gesetzlichen Maßstäbe mit feststellbarer und nicht-feststellbarer Gewalt umgehen kann.

Schließlich sollen die aktuellen Reformbestrebungen des Gesetzgebers dargestellt werden. Das sog. Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz soll vorgestellt und der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens erörtert werden. Dabei zeigt das Seminar die Reformideen im GewSchG, diejenigen im BGB sowie die flankierenden verfahrensrechtlichen Regelungen auf. Dabei werden sowohl Systemneuerungen als auch Systembrüche erläutert.

Wesentliche Inhalte:
A) Regelungen der sog. Istanbul-Konvention mit Bezug zum Kindschaftsrecht

  • Art. 26 IK
  • Art. 31 IK
  • Art. 51 IK

B) Umgang mit dem Verdacht auf Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren

  • Aufklärung
    • Jugendamt
    • Familiengericht
  • Schutzmaßnahmen
    • Jugendamt
    • Familiengericht
  • Entscheidungsmaßstäbe
    • Gewalt feststellbar
    • Gewalt nicht feststellbar

C) aktuelle Reformbestrebungen des Gesetzgebers

  • Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
    • Reformideen im GewSchG
    • Reformideen im BGB
    • Reformideen im FamFG
  • Systemneuerungen/Systembrüche

Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Ablauf

Das Halbtagsseminar umfasst 3 Zeitstunden und findet von 9:00 bis ca. 12:15 Uhr statt.

Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder Laptop mit Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrophon (Headset)
  • Kamera (wünschenswert)


Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.

Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am Seminartag ist das Notfalltelefon ab 30min vor Seminarbeginn von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums besetzt. Die Durchwahlnummer erhalten Sie von uns in der E-Mail mit den Zugangsdaten.

Referenten

Jan Prinz

Jan Prinz

Richter am Amtsgericht Bottrop

Jan Prinz, LL.M., ist Richter am Amtsgericht in Bottrop, Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum und Dozent im Rahmen der Richterfortbildungen an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Im Rahmen der Rechtsprechung bearbeitet er seit 2017 ein familiengerichtliches Dezernat. Darüber hinaus ist er in der Referendarausbildung sowie als Prüfer in beiden juristischen Staatsprüfungen tätig. 

Herr Prinz veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen familienrechtlichen Fragestellungen und kommentiert aktuelle obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung in juristischen Fachzeitschriften.

Ort

Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.

Preise

Teilnahmegebühren

Seminar: 170,- € (umsatzsteuerfrei)

Reduzierter Preis: 153,- € (siehe Rabattsystem)

Rabatt

Ehemalige Teilnehmer erhalten einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Der Preisnachlass gilt ebenfalls für Teilnehmer, deren Firma/Institution/Behörde bereits als Kunde gelistet ist.

Melden sich zwei oder mehr Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar ebenfalls diesen Rabatt.

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Diese wird für den Versand der Zugangslinks zum Zoom-Raum und zur Lernplattform benötigt.3

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