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Berufliche Betreuung

Informationen für Betreuungsbehörden

zu den Seminaren

Unser Sachkundelehrgang Modul 1-11 wurde vom KVJS nach § 8 BtRegV mit Beschluss vom 28.02.2023-Az 428.9.14.31- anerkannt.

Die Anerkennung gilt in allen Bundesländern.

Neueinsteiger können jetzt den kompletten Lehrgang für die Erstregistrierung absolvieren.

Jeder Modulkurs kann auch einzeln gebucht werden.

Nach jedem Modulseminar wird eine Teilnahmebescheinigung mit den behandelten Seminarinhalten ausgestellt. Nach der sich anschließenden Selbstlernphase schreiben die Teilnehmenden eine Klausur. Nach bestandener Klausur wird für jedes Modul ein Sachkundenachweis ausgestellt.

Dieser Sachkundenachweis kann zusammen mit der Teilnahmebescheinigung der Betreuungsbehörde (Stammbehörde) vorgelegt werden.

Die Stammbetreuungsbehörde prüft die Nachweispflicht der angehenden neuen Betreuer nach §§ 4, 5,6 und 7 BtRegV in jedem Einzelfall und legt den Umfang und die Inhalte der für die Registrierung erforderlichen Module fest.

Die Teilnehmenden können gemäß ihrem jeweiligen Bedarf die benötigten Module des Sachkundelehrgangs einzeln buchen.

Sämtliche Module werden fortlaufend angeboten, bei entsprechender Nachfrage auch mehrmals. Wir gehen derzeit davon aus, dass der komplette Sachkundelehrgang jährlich 2-3 Mal durchgeführt wird.

Auch Übergangsbetreuer (ab 01.01.2020-31.12.2022) können in Absprache mit ihrer Stammbehörde die fehlenden Sachkundenachweise aus den Modulen 1-11 erwerben.

Die privilegierten Berufsgruppen nach § 7 Abs.6 BtRegV (Volljuristen und Studienabsolventen Sozialpädagogik und Soziale Arbeit) benötigen für die Registrierung keine Sachkundenachweise. Gleichwohl besteht im Hinblick auf die spezifischen Kenntnisse im Betreuungsrecht ein Schulungsbedarf. Für diese Zielgruppe führen wir einen 5-tägigen “Kompaktlehrgang Betreuungsrecht und Praxis“ durch. In diesem Lehrgang werden die Inhalte der Module 1-7 und 10-11 in verdichteter Form behandelt.

Selbstverständlich können die privilegierten Berufsgruppen die erforderlichen Kenntnisse optional auch aus den 11 Modulkursen auswählen.

Fortbildungen zum Erwerb von Nachweisen nach §29 BtOG (nach erfolgter Registrierung) können sämtliche Betreuerinnen und Betreuer im Übrigen aus unserem gesamten Seminarprogramm auswählen. Dazu zählen auch Seminare mit Bezug zum Erbrecht und zum sonstigen Familienrecht.

 ➔ zu unseren aktuellen Sachkunde-Modulen.