Berufliche Betreuung

Anerkennung unseres Sachkundelehrgangs
Unser Sachkundelehrgang Modul 1 bis Modul 11 wurde vom KVJS, der für die Anerkennung der Sachkundelehrgänge zuständigen Behörde in Baden-Württemberg, anerkannt. Die Anerkennung gilt in allen Bundesländern.
Unser Sachkundelehrgang erfüllt nunmehr im Hinblick auf Inhalt und Umfang die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §23 Abs.3 Satz 2 BtOG, §3 BtRegV in Verbindung der Anlage (Module 1-11) für die Erstregistrierung von Neueinsteigern (ab 1.1.2023)
Der Bundesrat hat der Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuungsregistrierungsverordnung - BtRegV) am 08.07.2022 in der 1023. Bundesratssitzung zugestimmt.
Die Reform zum Betreuungsrecht ist am 1.1.2023 in Kraft getreten.
Mit der BtRegV ist bezüglich des Sachkundenachweises auch deren Anlage mit dem Curriculum der Module 1 bis 11 am 01.01.2023 in Kraft getreten.
Umfang des Sachkundelehrgangs
Der Umfang des gesamten Sachkundelehrgangs beträgt 270 Zeitstunden. Bei den Modulen 1 bis 9 kann 15 Prozent des vorgegebenen Zeitumfangs als Selbstlerneinheit absolviert werden. Antragsteller, die über einen Hochschulabschluss verfügen, können in Modul 1 bis 9 bis zu 50 Prozent der vorgegebenen Zeitstunden als Selbstlerneinheit absolvieren.
(Das Weinsberger Forum sieht in den Modulen 1–11 bis auf Weiteres für alle Teilnehmer eine Selbstlerneinheit von 15 % vor.)
Ermessensspielraum der Stammbehörde
Die Stammbehörde kann im Einzelfall auf Antrag des Bewerbers über bereits bestehende Sachkundekenntnisse entscheiden, wenn ein Antragsteller:
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Teilbereiche der Kenntnisse entsprechend nach §3 anderweitig nachweisen kann
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und bereits über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügt, die für die Führung einer Betreuung von Nutzen ist, die im Wesentlichen dem geforderten Sachkundenachweis entspricht
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oder mehrjährige Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer hat.
Gemäß § 15 BtRegV kann die Betreuungsbehörde aber auch Bewerber registrieren, wenn diese nachweisen, dass sie Kurse abgeschlossen haben, die inhaltlich den in den Modulen genannten Voraussetzungen des Sachkundelehrgangs im Wesentlichen entsprechen.
Privilegierung
Juristen mit der Befähigung zum Richteramt, Absolventen eines Studiums der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit benötigen keinen weiteren Sachkundenachweis. Interessenten dieser Berufsgruppe empfehlen wir unseren Kompaktlehrgang Betreuungsrecht und Praxis.
Mit der BtRegV ergeben sich jetzt 3 Gruppen von Betreuern
- 1. Alt-Betreuer: Berufsbetreuer, die bereits vor dem 1.1.2020 ihre erste Betreuung übernommen haben.
→ Mehr dazu - 2. Übergangsbetreuer: Berufsbetreuer, die ab dem 1.1.2020 ihre erste Berufsbetreuung übernommen haben oder noch bis zum 31.12.2022 übernehmen werden.
→ Mehr dazu - 3. Neue Betreuer: Berufsbetreuer, die ab 1.1.2023 ihre erste Betreuung übernehmen werden.
→ Mehr dazu
Seminar-Nr. | Seminar-Bezeichnung |
Datum
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Ort | |
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23 0216 | Beschwerderecht der Betreuungsbehörde | 05.04.2023 (Mi) | Live-Online | |
23 0257 | Reform Betreuungsrecht: Die Neuregelungen im Überblick | 27.04.2023 (Do) | Live-Online | |
23 0306 | Betreuungsrechtsreform 2023 - ein praxisnaher Überblick für erfahrene Berufsbetreuer | 30.05.2023 (Di) | Live-Online | |
23 0359 | BtOG - Aufgaben für Betreuungsbehörden | 31.05.2023 (Mi) | Live-Online | |
23 0204 | Infoveranstaltung Neueinsteiger Berufsbetreuer | 09.06.2023 (Fr) | Live-Online | |
23 0290 | Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen gewinnen, schulen und begleiten | 30.06.2023 (Fr) | Live-Online | |
23 0353 | Datenschutz in der Arbeit der Betreuungsbehörde | 05.07.2023 (Mi) | Live-Online | |
23 0352 | Anforderungen an das Registrierungsverfahren durch die Stammbehörde | 18.07.2023 (Di) | Live-Online | |
23 0209 | Infoveranstaltung Neueinsteiger Berufsbetreuer | 22.07.2023 (Sa) | Live-Online | |
23 0210 | Infoveranstaltung Neueinsteiger Berufsbetreuer | 07.10.2023 (Sa) | Live-Online |