Das neue Berichtswesen im Betreuungsrecht
Inhalt
Das Halbtagsseminar richtet sich insbesondere an erfahrene BerufsbetreuerInnen und VereinsbetreuerInnen, steht aber auch MitarbeiterInnen von Betreuungsgerichten – insbesondere RechtspflegerInnen und MitarbeiterInnen von Betreuungsbehörden offen. BerufsbetreuerInnen, die einen Sachkundelehrgang absolvieren, sind mit den Inhalten regelhaft schon aus Modul 1 und 2 vertraut, für sie ist eine Teilnahme daher nicht empfehlenswert, da die Inhalte zum großen Teil identisch sind.
Die Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 hat weitgehende Änderungen gerade für berufliche BetreuerInnen und VereinsbetreuerInnen mit sich gebracht.
Zur Absicherung der gerichtlichen Aufsicht wurden in § 1863 BGB umfassende Berichtspflichten neu in das Gesetz mit aufgenommen, die letztlich vor allem dem Schutz der betroffenen Personen und der Sicherung der Qualität der Betreuung dienen sollen.
Zudem sehen sich BetreuerInnen auch mit erheblichen Änderungen im Bereich der Vermögenssorge konfrontiert, dort etwa bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses (§ 1835 BGB) und weiter auch der Rechnungslegung (§§ 1865 f. BGB), dabei insbesondere der Schlussrechnung und deren Prüfung (§§ 1872 f. BGB).
Das Seminar bringt Licht ins Dunkel: Es vermittelt einen strukturierten, kompakten und praxisnahen Überblick über die wesentlichen Pflichten und stellt reformbedingte Neuerungen und Modifikationen verständlich und komprimiert dar. Es zeigt auf, wie ein souveräner Umgang mit den neuen Regelungen nicht nur die Zusammenarbeit mit dem Gericht und auch der betroffenen Person erheblich erleichtern kann, sondern sogar vor Haftungen und der Inanspruchnahme gerade durch die Erben der betroffenen Person schützen kann. Insoweit werden diverse Muster und Vorlagen eingehend besprochen und diskutiert sowie anhand von Checklisten sinnvolle und strukturierte Vorgehensweisen erörtert.
Inhalte
A. Ziel: Vorteile aus einer wohlverstandenen Berichtspflicht schöpfen
- Die Basis für eine effiziente Zusammenarbeit mit Gericht und Betroffenen schaffen
- Die Qualität der Betreuung stärken
- Haftungsvermeidung durch Berichtspflichten nutzen.
B. Anfangs-, Jahres- und Schlussberichte
- Vorfragen: Verschaffung der nötigen Informationen und Unterlagen
- Abstimmung mit der betroffenen Person / Setting und konkrete Präsentation
- Struktur, Inhalte, Umfang und Aufbau anhand von Checklisten und Mustern
C. Vermögensverzeichnis
- Was muss eigentlich in ein Vermögensverzeichnis? – Grundlagen und Muster
- Die Ermittlung des Vermögens – Überblick, Tricks und Kniffe
- Die Neuerungen durch die Reform auf den Punkt gebracht
D. Rechnungslegung und Schlussrechnungslegung
- Methoden effizienter Rechnungslegung – IT-Einsatz und Muster
- (Teilweise) Selbstverwaltung durch Betroffene – so geht man damit um
- Die Schlussrechnungslegung – alles neu macht die Reform
E. Fazit
Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.
Ablauf
Das Halbtagsseminar umfasst 3 Zeitstunden und findet von 9.00 bis ca. 12.15 Uhr statt.
Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.
Technische Voraussetzungen
- Computer oder Laptop mit Internetzugang
- Lautsprecher und Mikrophon (Headset)
- Kamera (wünschenswert)
Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.
Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am Seminartag ist für Notfälle ab 8.15 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.
Referenten
Martin Weber

Rechtsanwalt und Mediator
Herr Weber ist seit 2013 als Rechtsanwalt in Passau tätig. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und hat die Fachanwaltslehrgänge für Erbrecht und Steuerrecht erfolgreich absolviert. Neben verschiedenen Referententätigkeiten ist er Autor mehrerer wissenschaftlicher Fachpublikationen insbesondere zum Betreuungsrecht.
Ort
Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.
Preise
Teilnahmegebühren
Seminar: 170,- € (umsatzsteuerfrei)
Reduzierter Preis: 153,-€ (siehe Rabattsystem)
Besonderheiten
''
Rabatt
Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.
Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.
Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.