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Berufliche Betreuung

Verfahrenspflegschaft

  • Warum ein Verfahrenspfleger?

    Warum ein Verfahrenspfleger?

    Jeder Betroffene im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren muss die Möglichkeit haben, das Verfahren als handelndes Subjekt beeinflussen zu können. Das folgt aus dem Grundrecht des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz.

    Der alters demente Senior, für den eine Betreuung eingerichtet werden soll, oder der psychisch Kranke, der sich in einer akut psychotischen Phase befindet, können sich oftmals nicht mehr artikulieren.

    Das Gericht bestellt dann einen Verfahrenspfleger.

    In einigen Fällen ist die Anordnung zwingend, in anderen Fällen obligatorisch oder vom Sachverhalt abhängig.

  • Welche Aufgaben hat ein Verfahrenspfleger?

    Welche Aufgaben hat ein Verfahrenspfleger?

    Der Verfahrenspfleger kommuniziert zwischen dem Betroffenen und dem Vormundschaftsgericht. Dabei hat er sowohl die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen als auch dessen objektiven Interessen zu berücksichtigen. Im Verfahren vertritt er vorrangig die gesetzlichen Rechte des Betroffenen.

    Der Verfahrenspfleger kann Rechtsmittel des Betroffenen einlegen. Er ist aber auch selbst aus eigenem Recht rechtsmittelfähig.

    Der Verfahrenspfleger wird als Kontrollinstanz zwischen Justiz und ärztlichem Sachverständigen tätig. So prüft der Verfahrenspfleger bei der zwangsweisen Unterbringung auf einer geschlossenen Station in einer psychiatrischen Anstalt, ob diese Maßnahme auch notwendig und rechtens ist. Oder er erhebt Einwände bei der Anbringung eines Bettgitters oder bei einer Fixierung im Pflegeheim.

  • Wer bestellt den Verfahrenspfleger?

    Wer bestellt den Verfahrenspfleger?

    Das Gericht bestellt eine geeignete Person zum Verfahrenspfleger. Das geschieht in der Regel direkt, ohne Vorschlag der Betreuungsbehörde.

  • Welche Berufsgruppen kommen in Frage?

    Welche Berufsgruppen kommen in Frage?

    In der Vergangenheit wurden überwiegend Anwälte bestellt. Das Vormundschaftsgericht kann aber auch aus anderen Berufsgruppen erfahrene Personen bestellen. In den letzten Jahren wurden zunehmend auch Berufsbetreuer zu Verfahrenspflegern bestellt.

  • Ausbildung zum Verfahrenspfleger

    Ausbildung zum Verfahrenspfleger

    Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zum Verfahrenspfleger. Es steht im Ermessen des Gerichts, eine „geeignete“ Person zu bestellen. In der Praxis werden oft Rechtsanwälte und Berufsbetreuer zu Verfahrenspflegern bestellt. Die Tätigkeit als Verfahrenspfleger kann aber auch mit anderen beruflichen Vorbildungen (z.B. Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Psychologe, Betriebswirt, Dipl. Kaufmann usw..) ausgeübt werden.

    In dem Zertifikatskurs Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen werden die Teilnehmer gründlich auf die Ausübung dieses Amtes vorbereitet. Ein erfahrener Richter und Rechtspfleger vermitteln die einschlägigen Rechtsgrundlagen und geben wichtige praktische Hinweise.

     

  • Weiterbildung zum Verfahrenspfleger

    Weiterbildung zum Verfahrenspfleger

    Ein Verfahrenspfleger wird vom Gericht bestellt. Das Gericht wählt hierfür eine im Betreuungsrecht erfahrene Person aus, bislang meist Rechtsanwälte. Aber auch Berufsbetreuer sind in den meisten Verfahren in der Lage, eine Tätigkeit als Verfahrenspfleger auszuüben.

    Fehlendes Know-how kann in Form einer Weiterbildung zum Verfahrenspfleger erworben werden, beispielsweise in unserem Zertifikatskurs Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen. Hierin werden die einschlägigen Kenntnisse vermittelt, die zur Ausübung dieses Amtes erforderlich sind.

    Berufsbetreuer haben damit die Möglichkeit, sich ein weiteres berufliches Standbein aufzubauen. Auch sind die Kontakte zu den Betreuungsrichtern, Gesundheitsämtern, Pflegeeinrichtungen, Kliniken usw., die infolge der Anhörungen entstehen, für die Ausübung und Bestellung von Berufsbetreuungen oftmals sehr förderlich.

     

Seminar-Nr. Seminar-Bezeichnung Datum Ort
24 0113 Zertifikatskurs Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen (fast ausgebucht) 22.04.2024 (Mo) –
26.04.2024 (Fr)
Live-Online
24 0114 Zertifikatskurs Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen 21.10.2024 (Mo) –
25.10.2024 (Fr)
Live-Online
24 0190 Demenzerkrankte Betreute – verstehen und unterstützen 28.10.2024 (Mo) Live-Online
24 0102 Messie-Syndrom - Verstehen und bewältigen helfen 21.05.2024 (Di) Live-Online
24 0103 Messie-Syndrom - Verstehen und bewältigen helfen 02.10.2024 (Mi) Live-Online
24 0292 Demenzerkrankte Betreute – verstehen und unterstützen 30.04.2024 (Di) Live-Online