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Berufliche Betreuung

Ausbildung zum Verfahrenspfleger

zu den Seminaren

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zum Verfahrenspfleger. Es steht im Ermessen des Gerichts, eine „geeignete“ Person zu bestellen. In der Praxis werden oft Rechtsanwälte und Berufsbetreuer zu Verfahrenspflegern bestellt. Die Tätigkeit als Verfahrenspfleger kann aber auch mit anderen beruflichen Vorbildungen (z.B. Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Psychologe, Betriebswirt, Dipl. Kaufmann usw..) ausgeübt werden.

In dem Zertifikatskurs Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen werden die Teilnehmer gründlich auf die Ausübung dieses Amtes vorbereitet. Ein erfahrener Richter und Rechtspfleger vermitteln die einschlägigen Rechtsgrundlagen und geben wichtige praktische Hinweise.