Amts- und Berufsvormünder
Amtsvormünder sind bei den Jugendämtern angestellte Mitarbeiter. Aufgrund ihrer Erfahrungen können sich Amtsvormünder auch als Verfahrensbeistände und Umgangspfleger - außerhalb dem Zuständigkeitsbereich ihres Jugendamtes - betätigen.
Auch Berufsvormünder (Einzelvormünder) können sich als Verfahrensbeistände und Umgangspfleger beim Familiengericht bewerben.
Wir vermitteln hierzu in unseren Lehrgängen das erforderliche Wissen.
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