Psychologen
Psychologen sind aufgrund ihrer Vorbildung in der Lage, eine Reihe von Verfahrenspflegschaften im betreuungs- und familiengerichtlichen Bereich zu übernehmen. Sie verfügen über das erforderliche psychologische Basiswissen. In unseren Lehrgängen und Seminaren können Sie sich in kurzer Zeit die erforderlichen Rechtskenntnisse aneignen. Mit den erworbenen Zertifikaten und Teilnahmebestätigungen können Sie sich dann sofort bei den Gerichten bewerben.
Unser Angebot wird ständig aktualisiert und erweitert.