Gefährdungseinschätzung nach § 8 a SGB VIII, Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und Verfahren nach § 1666 BGB aus rechtlicher Sicht
Inhalt
Sowohl bei der Gefährdungseinschätzung nach § 8 a SGB VIII wie auch bei der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und dem familiengerichtlichen Verfahren nach § 1666 BGB sind Entscheidungen zu treffen, die eine vielschichtige Fallbeurteilung erforderlich machen. So ist bereits umstritten, welche Gefährdungsschwelle für das Einsetzen der Gefährdungseinschätzung nach § 8 a SGB VIII oder für die Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VIII zu fordern ist. Auch die verfahrens- und verwaltungsrechtlichen Anforderungen des § 8a SGB VIII und § 42 SGB VIII weisen rechtliche Probleme besonderer Art auf.
Problematisch kann schließlich auch das Verfahren vor dem Familiengericht nach § 1666 BGB sein, etwa weil auf Seiten des Jugendamtes und des Gerichts unterschiedliche Maßstäbe an ein Handeln angelegt werden. Diese Probleme sollen im Rahmen des Seminars aus rechtlicher Sicht untersucht werden.
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Gefährdungseinschätzung wahrzunehmen haben, an Verfahrensbeistände, Vormünder, Kinderschutzfachkräfte und Insoweit erfahrene Fachkräfte nach § 8a SGB VIII.
Der Referent ist Mitherausgeber des LPK-SGB VIII und hat im Zusammenhang mit dem SGB VIII-Reformprozess als Teil des wissenschaftlichen Beirates am Projekt „Hochproblematische Kinderschutzverläufe – Betroffenen eine Stimme geben“ mitgewirkt.
Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.
Gesetzestexte / Arbeitsmittel
SGB VIII, BGB
Ablauf
Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden und findet von 09:00 bis ca. 16:30 Uhr statt. Während der Veranstaltung gibt es zwischendurch Pausen sowie eine Mittagspause, die in der Regel zwischen 12:15 und 13:15 Uhr stattfindet.
Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.
Technische Voraussetzungen
- Computer oder Laptop mit Internetzugang
- Lautsprecher und Mikrophon (Headset)
- Kamera (wünschenswert)
Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.
Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am ersten Seminartag ist für Notfälle ab 8:30 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.
Referenten
Prof. Dr. Jan Kepert
Professor für öffentliches Recht, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Promotion zum Dr. jur. an der Universität Mannheim. Jan Kepert war von 2002 bis 2009 in leitender Funktion in der Landesverwaltung Baden-Württembergs (Regierungspräsidium Stuttgart, Innenministerium Baden-Württemberg, Landratsamt Karlsruhe, Regierungspräsidium Freiburg) tätig. Seit 2011 lehrt er als Professor für öffentliches Recht mit Schwerpunkt auf dem Kinder- und Jugendhilferecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat im Jahr 2019 für die Landesregierung Baden-Württemberg das Thema Kinderschutz und Datenschutz begutachtet (s. Abschlussbericht Kommission Kinderschutz Staufen, Band I und II). Vergleichbare Rechtsfragen hat er im Sommer 2020 für das Sozialministerium des Saarlandes begutachtet. Jan Kepert hat zudem als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums beim Projekt „Hochproblematische Kinderschutzverläufe-Betroffenen eine Stimme geben“ mitgewirkt und hat als Sachverständiger in Landtagen und im Bundestag in Anhörungen mitgewirkt.
Ort
Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.
Preise
Teilnahmegebühren
Seminar: 290,- € (umsatzsteuerfrei)
Reduzierter Preis: 261,- € (siehe Rabattsystem)
Rabatt
Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.
Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.
Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.