Kindeswohl und Kindeswille
Inhalt
Das Seminar richtet sich insbesondere an Verfahrensbeistände, die die Interessen von Kindern im gerichtlichen Verfahren vertreten, aber auch an Amts- und Einzelvormünder sowie an Mitarbeitende von Familienberatungsstellen und an diejenigen, die in ihrer Tätigkeit ständig mit Fragen zum Kindeswohl zu tun haben.
Wesentliches Kriterium des Kindeswohls ist der Kindeswille, der im familiengerichtlichen Verfahren stets mitberücksichtigt werden muss.
Bei der Frage, in welchem Maße und nach welchen Kriterien der Wille des Kindes in das Verfahren und in die Entscheidung über seine Belange einfließen soll, zeigt sich in der Praxis eine äußerst unterschiedliche Herangehensweise mit teilweise im Widerspruch stehenden Auslegungen des Kindeswohlbegriffs. Partizipation ist nicht nur eine Frage der Pädagogik, sondern auch eine des Menschenrechts. Welche Konsequenzen müssen daraus gezogen werden? Kinder sollen gehört werden, doch die Erwachsenen sind es, die entscheiden. Wie viel Mitbestimmungsrecht ist gut für Kinder?
Das Seminar beschäftigt sich mit folgenden Fragestellungen:
- Wie wird der Kindeswille in familiengerichtlichen Verfahren berücksichtigt?
- Kindeswohlgefährdender und/ oder Induzierter Wille – wie soll hiermit verfahren werden?
- Wille und Recht des Kindes im Kontext von Umgangsfragen
- Wie werden die Bedürfnisse von Kindern berücksichtigt?
- Wie viel Wille braucht das Kindeswohl?
- Können wir definieren, was Kindeswohl meint?
Sämtliche Fragen, die sich mit der Berücksichtigung des Kindeswillens im familiengerichtlichen Verfahren beschäftigen, hängen eng damit zusammen, was unter Kindeswohl verstanden wird. Im Seminar werden neben den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien auch ethisch-moralische Perspektiven zum Kindeswohl vorgestellt und diskutiert. Den Teilnehmern soll die aktuelle interdisziplinäre Fachdiskussion zu diesem Thema nahegebracht werden.
Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.
Ablauf
Das Seminar findet von 09:00 bis 16:30 Uhr statt. Während der Veranstaltung gibt es zwischendurch Pausen sowie eine Mittagspause, die in der Regel zwischen 12:30 und 13:30 Uhr stattfindet.
Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.
Technische Voraussetzungen
- Computer oder Laptop mit Internetzugang
- Lautsprecher und Mikrophon
- Kamera
Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.
Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am ersten Seminartag ist für Notfälle ab 8:30 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.
Referenten
Dr. Christine Böttger
Doktorin der Philosophie, Verfahrensbeiständin
Interdisziplinäre Forschung zum Thema Kindeswohl, Schwerpunkte: moralphilosophische Auseinandersetzung mit dem Kindeswohlbegriff, Schutz des Kindeswohls in Trennungsfamilien, Umgangsrecht und Partnerschaftsgewalt. Mitbegründerin und Mitinhaberin von Fam-Ki GbR (Institut für Familienrecht und Kindeswohl), Tätigkeit als Dozentin und Verfahrensbeiständin in Bremen.
Ort
Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.
Preise
Teilnahmegebühren
Seminar: 290,- € (umsatzsteuerfrei)
Reduzierter Preis: 261,- € (siehe Rabattsystem)
Rabatt
Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.
Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.
Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.