Nachlasspflegschaft
Tätigkeitsbereiche in der Nachlasspflegschaft
Zu den typischen Aufgabenbereichen des Nachlasspflegers gehören insbesondere:
- Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, vor allem
- Ermittlung des Nachlassbestandes, gerade auch von Kontenvermögen;
- Begehung sowie ggf. Räumung und/oder Vermietung / Verkauf von Wohnungen und Immobilien;
- Korrespondenz etwa mit Energieversorgern, Banken, Versicherern, Sozialleistungsträgern, Finanzämtern und anderen Stellen;
- Forderungsbeitreibung, Zwangsvollstreckung und Anspruchsabwehr;
- Besondere Schritte bei überschuldeten Nachlässen;
- • Ermittlung der Erben;
Die Aufgaben werden vom Nachlassgericht genau festgelegt.
Das Nachlassgericht überwacht die Tätigkeit des Nachlasspflegers. In einigen Bereichen bedarf der Nachlasspfleger einer nachlassgerichtlichen Genehmigung, um wirksam handeln zu können. Er muss über den Bestand des Nachlasses ein Nachlassverzeichnis fertigen und bei Gericht einreichen sowie in regelmäßigen Abständen über Zu- und Abflüsse Rechnung legen.