Nachlasspflegschaft
Wie wird man Nachlasspfleger?
Nachlasspfleger werden vom zuständigen Nachlassgericht ausgewählt und bestellt. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Jedes der über 200 Amtsgerichte in Deutschland verfügt über ein eigenes Nachlassgericht. Die Zuständigkeit richtet sich vornehmlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des verstorbenen Erblassers.
Grundsätzlich kann jeder Nachlasspfleger werden und sich beim Nachlassgericht um eine Tätigkeit bewerben. Eine besondere Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben. Gute Kenntnisse im Erbrecht sind jedoch für ein zielführendes Arbeiten dringend erforderlich. Die Nachlassgerichte verlangen überwiegend den Nachweis, dass sich der Bewerber in Lehrgängen einschlägige Kenntnisse im Nachlasspflegschaftsrecht angeeignet hat.
Nachlasspfleger sind in der Praxis vor allem Juristen, Steuerberater oder Berufsbetreuer. Auch Bewerber etwa aus Verwaltungsberufen und kaufmännischen Bereichen (z.B. Betriebswirte, Bankfachwirte, Bankkaufleute) sind bei entsprechender Fortbildung regelmäßig geeignet, Nachlasspflegschaften zu übernehmen.