Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstrecker: Aufgaben
Häufig ist die Abwicklung des Nachlasses Hauptaufgabe des Testamentsvollstreckers. Es gibt allerdings eine Reihe typischer Gestaltungen, in denen der Aufgabenzuschnitt sich vornehmlich auf die dauernde Verwaltung des Nachlasses oder die Beaufsichtigung der Ausführung von Vermächtnissen oder Auflagen erstreckt.
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung erfolgt stets, die Benennung als Vollstrecker zumeist durch den Erblasser im Rahmen einer letztwilligen Verfügung.
Typische Aufgaben des Testamentsvollstreckers sind:
- Inbesitznahme und Sicherung des Nachlasses;
- Erfüllung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers (z.B. Vermächtnisse);
- Verwaltung des Nachlasses (z.B. Vermögensanlage, Vermietung von Immobilien) grundsätzlich nach den Verwaltungsanordnungen des Erblassers;
- Auseinandersetzung und Teilung des Nachlasses;
- Erfüllung von verschiedentlichen Ansprüchen der Erben etwa auf Vorlage eines Vermögensverzeichnisses, Rechnungslegung, Auskunft, Herausgabe u.v.a.m.;
- Fertigung der Erbschaftssteuererklärung und Abführung der Erbschaftssteuer.