Betreuungsbehörden
Unsere Basislehrgänge im Betreuungsrecht sind auch für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter/Innen von Betreuungsbehörden geeignet. Mitarbeiter/Innen in leitender Funktion haben in der Vergangenheit auch den in vier Module aufgeteilte Zertifikatskurs Betreuung Erwachsener und/oder den Lehrgang zum Verfahrenspfleger absolviert. Um die Beratungskompetenz der Behördenmitarbeiter zu stärken, sind auch unsere Seminare zu den einzelnen Aufgabenkreisen geeignet, insbesondere auch psychologisch-psychiatrische Themen, z.B. Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Kommunikation.
Bei Gesetzesreformen, welche die Betreuungsbehörden betreffen, bieten wir bei Bedarf für Betreuungsbehörden Reformseminare an.
Gerne nehmen wir Anregungen und Vorschläge zu einzelnen Themen auf.