Pflegeheime/Pflegedienste
Pflegeheime und auch ambulante Pflegedienste werden im Umgang mit Bewohnern und Klienten mit zahlreichen Rechtsfragen konfrontiert:
- Ist der Bewohner oder Klient noch einwilligungsfähig?
- Besteht eine Vorsorgevollmacht oder ist eine gesetzliche Betreuung angeordnet?
- Sind freiheitsentziehende Maßnahmen vom Betreuungsgericht genehmigungspflichtig, auch wenn der Klient zuhause ambulant betreut wird?
Um Haftungsrisiken zu vermeiden, sollten Pflegeheime und ambulante Pflegedienste dafür sorgen, dass zumindest ein oder aber mehrere Mitarbeiter rechtlich zu folgenden Themen geschult werden:
Grundkenntnisse im Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Werdenfelser Weg, freiheitsentziehende Maßnahmen und Fixierungen, Sondenernährung, betreuungsgerichtliche Genehmigungen.
Wir bieten hierzu eine Reihe von Seminaren an. Weitere Spezialseminare zum Pflegerecht sind in Vorbereitung.
Seminar-Nr. | Seminar-Bezeichnung |
Datum
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Ort | |
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23 0362 | Vertiefung Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen | 06.06.2023 (Di) | Live-Online | |
23 0361 | Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung | 07.06.2023 (Mi) | Live-Online | |
23 0051 | Zertifikatskurs Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen |
12.06.2023 (Mo)
– 16.06.2023 (Fr) |
Live-Online | |
23 0052 | Zertifikatskurs Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen |
06.11.2023 (Mo)
– 10.11.2023 (Fr) |
Live-Online |