Amtsvormund werden
Mit einer Amtsvormundschaft wird keine konkrete Person beauftragt, sondern immer nur das entsprechende Jugendamt. Welcher Mitarbeiter innerhalb des Jugendamts die Amtsvormundschaft führt, entscheidet das Jugendamt.
Jugendämter schreiben Amtsvormundschafts-Stellen aus. Interessenten können sich daraufhin bewerben.
Verlangt wird meistens eine der folgenden Qualifizierungen:
Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/-pädagogik oder ein Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts Public Administration, Verwaltungsfachwirt/in bzw. die Angestelltenprüfung II werden vorausgesetzt.
Der Kompaktlehrgang Amtsvormund richtet sich vor allem an Mitarbeiter des Jugendamts, die Amtsvormund werden wollen.