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Kinder- und Jugendhilfe

Amtsvormund werden

zu den Seminaren

Mit einer Amtsvormundschaft wird keine konkrete Person beauftragt, sondern immer nur das entsprechende Jugendamt. Welcher Mitarbeiter innerhalb des Jugendamts die Amtsvormundschaft führt, entscheidet das Jugendamt.

Jugendämter schreiben Amtsvormundschafts-Stellen aus. Interessenten können sich daraufhin bewerben.

Verlangt wird meistens eine der folgenden Qualifizierungen:

Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/-pädagogik oder ein Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts Public Administration, Verwaltungsfachwirt/in bzw. die Angestelltenprüfung II werden vorausgesetzt.

Der Kompaktlehrgang  Amtsvormund richtet sich vor allem an Mitarbeiter des Jugendamts, die Amtsvormund werden wollen.