Inobhutnahme und Unterbringung
Die Inobhutnahme ist eine Maßnahme im deutschen Jugendhilferecht, bei der ein Kind oder Jugendlicher vorübergehend in Obhut genommen wird, um es vor akuter Gefährdung zu schützen. Während der Inobhutnahme wird das Kind oder der Jugendliche in einer geeigneten Einrichtung untergebracht, bis die Situation geklärt ist und weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Diese Maßnahme dient dem Schutz und Wohl des betroffenen Kindes oder Jugendlichen.
Zielgruppe
Die Seminare richten sich insbesondere an Mitarbeitende von Jugendämtern und Beratungsstellen. Diese sind aber auch für diejenigen geeignet, die sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Ablauf der vorläufigen Inobhutnahme vertraut machen wollen.
Seminar-Nr. | Seminar-Bezeichnung | Datum | Ort | |
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24 0086 | Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern, § 1631b BGB (fast ausgebucht) | 22.04.2024 (Mo) | Live-Online | |
24 0161 | Vorläufige Inobhutnahme, Inobhutnahme und Verfahrensrecht | 04.07.2024 (Do) | Live-Online | |
24 0164 | Gefährdungseinschätzung nach § 8 a SGB VIII, Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und Verfahren nach § 1666 BGB aus rechtlicher Sicht | 07.11.2024 (Do) | Live-Online | |
24 0423 | Gefährdungseinschätzung nach § 8 a SGB VIII, Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und Verfahren nach § 1666 BGB aus rechtlicher Sicht | 23.04.2024 (Di) | Live-Online | |
24 0437 | Umgang von Pflegekindern mit Herkunftseltern | 12.11.2024 (Di) | Live-Online | |
24 0444 | Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern, § 1631b BGB | 13.09.2024 (Fr) | Live-Online |