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Kinder- und Jugendhilfe

Inobhutnahme und Unterbringung

Die Inobhutnahme ist eine Maßnahme im deutschen Jugendhilferecht, bei der ein Kind oder Jugendlicher vorübergehend in Obhut genommen wird, um es vor akuter Gefährdung zu schützen. Während der Inobhutnahme wird das Kind oder der Jugendliche in einer geeigneten Einrichtung untergebracht, bis die Situation geklärt ist und weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Diese Maßnahme dient dem Schutz und Wohl des betroffenen Kindes oder Jugendlichen.

Zielgruppe

Die Seminare richten sich insbesondere an Mitarbeitende von Jugendämtern und Beratungsstellen. Diese sind aber auch für diejenigen geeignet, die sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Ablauf der vorläufigen Inobhutnahme vertraut machen wollen.