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Kinder- und Jugendhilfe

Kinderschutzfachkraft/ Insoweit erfahrene Fachkraft § 8a SGB VIII: Allgemeine Informationen

zu den Seminaren

Die Tatbestände einer Kindeswohlgefährdung sollen mit der Reform des § 8a SGB VIII auch pädagogische Mitarbeitende in Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe feststellen. Nur so kann ein Frühwarnsystem funktionieren. Früher galt eine strikte Trennung zwischen pädagogischen und sozialen Aufgaben einerseits und der staatlichen Kontrollfunktion durch die Jugendämter andererseits. Mittlerweile werden auch die Träger pädagogischer Jugendhilfeeinrichtungen in die Kontrollfunktion eingebunden. Im Falle der Nichterkennung haften die Mitarbeitende, auch strafrechtlich.

Unser Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft ist insbesondere auch für pädagogische Mitarbeitende von Kindergärten und Kindertagesstätten geeignet (u.a. Erzieher und Erzieherinnen). Die Kursteilnehmende sollen als Multiplikatoren in ihren eigenen Einrichtungen tätig sein.

Der Mitarbeiter und die Mitarbeiterinnen soll das Verfahren nach § 8a SGB VIII kennen. Die Träger sind zur Schulung ihrer Mitarbeitenden verpflichtet. In der Fortbildung werden die rechtlichen Grundkenntnisse vermittelt. Darüber hinaus aber auch die psychologische Symptomatologie von Gefährdungstatbeständen. Auch Fragen nach der Pflicht und den Grenzen eigener Ermittlungen, wenn von Dritten entsprechende Hinweise eingehen, werden in der Fortbildung behandelt.

Die Kenntnisse in den einzelnen Einrichtungen sollen dazu führen, dass Probleme bereits unterhalb der Schwelle des § 8a SGB VIII erkannt werden. Die Insoweit erfahrene Fachkraft braucht dann gar nicht tätig zu werden.

Auch die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für diese besondere Aufgabe eingesetzt werden, sollen über besondere kommunikative Fähigkeiten und über eine hohe Sozialkompetenz verfügen. Sie haben mit schwierigen Eltern zu kommunizieren und dürfen das Vertrauen nicht gleich verspielen. Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen werden diesen Mitarbeitern abverlangt.

Die Jugendämter treffen mit den Trägern vertragliche Vereinbarungen. Die Insoweit erfahrene Fachkraft wird dann auch namentlich benannt. In der Praxis werden nicht selten Fachkräfte vom ASD der Jugendämter benannt. Die Fortbildung ist auch für diese Mitarbeiter bestens geeignet. Im Sinne des Gesetzes wäre es allerdings, wenn die erfahrene Fachkraft Abstand zu den Jugendämtern hätte.

Die Gesamtverantwortung im Bereich der Kindeswohlgefährdung liegt nach wie vor bei den Jugendämtern. Die Fortbildung ist auch für Mitarbeiter der Jugendämter geeignet, die sich in dieses Gebiet einarbeiten wollen.

Für Interessenten ganz ohne Vorkenntnisse im Kinderschutz empfehlen wir zunächst den Basis-Lehrgang Kinderschutz-Kindeswohlgefährdung. Basiswissen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung werden im Zertifikatslehrgang vorausgesetzt.

Zielgruppe

Die Fortbildung zur Kinderschutzfachkraft/Insoweit erfahrenen Fachkraft richtet sich insbesondere an Mitarbeitende von Jugendämtern, von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, von Sportvereinen und sonstigen Vereinen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Außerdem an Mitarbeitende von Kinderkliniken bzw. Kinderstationen, Familienberatungsstellen, Schulsozialarbeiter, pädagogische Lehrkräfte, an Verfahrensbeistände und an andere Fachkräfte, die in ihrer Tätigkeit mit Kinderschutzfragen zu tun haben.

Kontrollfunktion ausgeweitet

Fachkraft Kindeswohlgefährung nach §8a SGB III

Der Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung wurde 2012 auf die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe ausgeweitet (§8a Absatz 4 SGB VIII). Früher ging man davon aus, dass die Träger von Einrichtungen und Diensten pädagogische und soziale Aufgaben zu erfüllen haben. Die Kontrollfunktion bei Kindeswohlgefährdungen oblag ausschließlich den Jugendämtern. Der Gesetzgeber wollte mit der Ausweitung des Schutzauftrags auf die Träger der Jugendhilfe eine bessere Früherkennung bezüglich gefährdeter Kinder und Jugendlicher erreichen.

§ 8a Absatz 4 SGB VIII

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind verpflichtet, intern ein Frühwarnsystem zu entwickeln. Die Mitarbeitenden müssen über hinreichendes Wissen verfügen, um eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen. Bei entsprechenden Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung müssen umgehend entsprechende Maßnahmen besprochen und eingeleitet werden. Anhand von Symptomen soll die Fachkraft (z.B. die Erzieherin im Kindergarten) erkennen, ob gegebenenfalls eine körperliche, seelische oder sexuelle Misshandlung oder eine Vernachlässigung vorliegt.

Jede Einrichtung ist bestrebt, den Erziehungsauftrag im Einvernehmen mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu erfüllen. Sobald Eltern mit dem Vorwurf einer Kindeswohlgefährdung konfrontiert werden, ist jede weitere Kooperation und Zusammenarbeit oftmals blockiert oder -oft zulasten des betroffenen Kindes- erheblich erschwert. Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen, kurz: eine hohe Sozialkompetenz wird den betroffenen Erziehern, Sozialpädagogen und sonstigen Mitarbeitern abverlangt.

Pflicht der Träger zur Schulung der Mitarbeitenden

Die Träger der Einrichtungen sind verpflichtet, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend zu schulen. Neben der psychologischen Symptomatologie von Gefährdungstatbeständen sind auch rechtliche Grundkenntnisse erforderlich. Was ist zu tun? Darf ich als Erziehende selbst ermitteln, wenn von Dritten Hinweise eingehen? Wie ist das Verfahren innerhalb der Einrichtung vereinbart?

Probleme unterhalb des § 8a in der Einrichtung lösen

Bestehen noch keine gewichtigen Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung, wird sich die pädagogische Fachkraft mit ihrer Kollegin, Gruppenleiterin, Leiter der Einrichtung usw. in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wenn das Gespräch mit den betroffenen Eltern oder Erziehungsberechtigten zu Maßnahmen führt, welche nachhaltig Abhilfe schaffen, brauchen keine weiteren Maßnahmen nach § 8a SGB VIII eingeleitet werden. Es braucht keine weitere Fachkraft (IseF) hinzugezogen werden. Das wünscht sich jede Einrichtung!

Im Ernstfall muss ein Mitarbeitender der Einrichtung das Verfahren nach §8a SGB VIII kennen

Gleichwohl muss in jeder Einrichtung zumindest ein Mitarbeiter auch rechtlich mit dem Verfahren gemäß § 8a SGB VIII vollständig vertraut sein. Im Team wird die Einrichtung entscheiden, ob eine Insoweit erfahrene Fachkraft bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung hinzugezogen wird.

Diese „insoweit erfahrene Fachkraft“ (§ 8a Absatz 2 Satz 1 SGB VIII) wird dann über weitere Maßnahmen und Hilfepläne beratend mitwirken.

Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt und den Trägern

In Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den freien und öffentlichen Trägern wird festgelegt, wer diese erfahrene Fachkraft ist. Sie kann von den Trägern intern bestimmt und entsprechend qualifiziert werden. Sie kann aber auch vom ASD der Jugendämter kommen.

Umsetzung der Vorschriften im Binnenbereich der Träger

Die Vorschriften des § 8 SGB VIII sind also zunächst im Binnenbereich des Trägers umzusetzen. Jeder Mitarbeiter soll über ein Basiswissen bezüglich der symptomatischen Früherkennung, dem Verfahren und der Zuständigkeiten geschult werden. Auch hinsichtlich Dokumentation und Kenntnis der Meldekette, die vor Ort mit den Jugendämtern besprochen und vereinbart wurde. Auch sollte jeder Mitarbeiter, mindestens aber der Leiter der Einrichtung mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen im Falle des Unterlassens von Maßnahmen vertraut sein.

Neue Mitarbeiter sind jeweils auf den Schutzauftrag der Einrichtung hinzuweisen, möglichst schriftlich.

Anforderungen an die „erfahrene Fachkraft“

Die „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8a Abs. 2 Satz 1 SBG VIII sollte über pädagogisch -psychologische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und sich rechtlich mit dem Verfahren gemäß § 8a SGB VIII gründlich vertraut gemacht haben. Darüber hinaus sind überdurchschnittlich hohe kommunikative Fähigkeiten erforderlich. Eine hohe Sozialkompetenz ist in diesem sensiblen Bereich ganz entscheidend. Die erfahrene Fachkraft soll sich das einschlägige Wissen im Zusammenhang mit § 8a SGB VIII in entsprechenden Lehrgängen aneignen. Eine besondere berufliche Qualifikation, z.B. als Jurist, Psychologe, Sozialpädagoge u.a., wird nicht vorausgesetzt.

Gesamtverantwortung der Jugendämter

Die Gesamtverantwortung haben nach wie vor die Jugendämter zu tragen. Die Aufgabe des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe ist primär, darauf hinzuwirken, dass der Schutzauftrag entsprechend sichergestellt ist (§ 79 SGB VIII).

Die Mitarbeitenden der Jugendämter müssen entsprechend umfassend geschult werden, insbesondere im rechtlichen Bereich. Ihnen obliegt es auch im Einzelfall, die Träger kompetent, fachlich und rechtlich zu beraten.

Rahmenvereinbarungen mit dem Ziel eines effizienten Frühwarnsystem

Rahmenvereinbarungen zwischen den Trägern und Jugendämtern sollten im Hinblick auf den Aufbau eines effizienten sozialen Frühwarnsystems hin ausgerichtet werden. In diesen Vereinbarungen sollten verbindliche Regeln und präzise Arbeitsprogramme formuliert und vereinbart werden.

Wenn das Frühwarnsystem funktioniert, nehmen die Träger den Schutzauftrag im Rahmen ihrer fachlichen Eigenständigkeit (§ 4 SGB VIII) und auf der Grundlage einer eigenen Risikoeinschätzung wahr. Dabei kommt der Kommunikationsebene, den Gesprächen mit den Eltern und Sorgeberechtigten eine bedeutende Rolle zu.

Durch kollegiales Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte in der Einrichtung kann eine angemessene und professionelle Einschätzung erzielt werden.

Seminar-Nr. Seminar-Bezeichnung Datum Ort Preis
25 0049 Abendkurs - Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) (fast ausgebucht) 09.01.2025 (Do) –
11.03.2025 (Di)
Live-Online 1.080 €
25 0276 Abendkurs - Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 23.09.2025 (Di) –
25.11.2025 (Di)
Live-Online 1.080 €
25 0179 Basislehrgang Kinderschutz-Kindeswohlgefährdung 10.03.2025 (Mo) –
11.03.2025 (Di)
Live-Online 460 €
25 0184 Basislehrgang Kinderschutz-Kindeswohlgefährdung 23.06.2025 (Mo) –
24.06.2025 (Di)
Live-Online 460 €
25 0260 Basislehrgang Kinderschutz-Kindeswohlgefährdung (fast ausgebucht) 22.01.2025 (Mi) –
23.01.2025 (Do)
Live-Online 460 €
25 0169 Basislehrgang Kinderschutz-Kindeswohlgefährdung 22.09.2025 (Mo) –
23.09.2025 (Di)
Live-Online 460 €
25 0261 Basislehrgang Kinderschutz-Kindeswohlgefährdung 10.11.2025 (Mo) –
11.11.2025 (Di)
Live-Online 460 €
25 0078 Informationsveranstaltung – Tätigkeit Kinderschutzfachkraft / IseF und Basiskurs Kinderschutz 30.01.2025 (Do)
halbtägig
Live-Online 39 €
25 0380 Informationsveranstaltung – Tätigkeit Kinderschutzfachkraft / IseF und Basiskurs Kinderschutz 30.06.2025 (Mo)
halbtägig
Live-Online 39 €
25 0381 Informationsveranstaltung – Tätigkeit Kinderschutzfachkraft / IseF und Basiskurs Kinderschutz 03.11.2025 (Mo)
halbtägig
Live-Online 39 €
25 0417 Informationsveranstaltung – Tätigkeit Kinderschutzfachkraft / IseF und Basiskurs Kinderschutz 17.02.2025 (Mo)
halbtägig
Live-Online 39 €
25 0418 Informationsveranstaltung – Tätigkeit Kinderschutzfachkraft / IseF und Basiskurs Kinderschutz 15.04.2025 (Di)
halbtägig
Live-Online 39 €
25 0419 Informationsveranstaltung – Tätigkeit Kinderschutzfachkraft / IseF und Basiskurs Kinderschutz 10.09.2025 (Mi)
halbtägig
Live-Online 39 €
24 0344 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) (ausgebucht) 16.12.2024 (Mo) –
20.12.2024 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0095 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 24.02.2025 (Mo) –
28.02.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0106 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 24.03.2025 (Mo) –
28.03.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0335 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 01.12.2025 (Mo) –
05.12.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0341 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 08.12.2025 (Mo) –
12.12.2025 (Fr)
Siegburg / Bonn 1.080 €
25 0348 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 17.11.2025 (Mo) –
21.11.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0141 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 13.10.2025 (Mo) –
17.10.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0142 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 06.10.2025 (Mo) –
10.10.2025 (Fr)
Berlin-Mitte 1.080 €
25 0368 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 27.10.2025 (Mo) –
31.10.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0007 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 10.03.2025 (Mo) –
14.03.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0008 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 10.11.2025 (Mo) –
14.11.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0124 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 31.03.2025 (Mo) –
04.04.2025 (Fr)
München 1.080 €
25 0083 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 08.09.2025 (Mo) –
12.09.2025 (Fr)
Siegburg / Bonn 1.080 €
25 0187 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 07.07.2025 (Mo) –
11.07.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0079 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 10.11.2025 (Mo) –
14.11.2025 (Fr)
München 1.080 €
25 0207 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 24.04.2025 (Do) –
30.04.2025 (Mi)
Live-Online 1.080 €
25 0213 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 03.02.2025 (Mo) –
07.02.2025 (Fr)
Siegburg / Bonn 1.080 €
25 0215 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 21.07.2025 (Mo) –
25.07.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
24 0483 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) (fast ausgebucht) 09.12.2024 (Mo) –
13.12.2024 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0016 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) (ausgebucht) 13.01.2025 (Mo) –
17.01.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0247 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 11.08.2025 (Mo) –
15.08.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0246 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 25.08.2025 (Mo) –
29.08.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0034 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 07.04.2025 (Mo) –
11.04.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0040 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 12.05.2025 (Mo) –
16.05.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0042 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 02.06.2025 (Mo) –
06.06.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0044 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 23.06.2025 (Mo) –
27.06.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0047 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) (ausgebucht) 27.01.2025 (Mo) –
31.01.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0300 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 15.09.2025 (Mo) –
19.09.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0301 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 24.09.2025 (Mi) –
30.09.2025 (Di)
Live-Online 1.080 €
25 0081 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 05.05.2025 (Mo) –
09.05.2025 (Fr)
Siegburg / Bonn 1.080 €
25 0082 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) (fast ausgebucht) 10.02.2025 (Mo) –
14.02.2025 (Fr)
Live-Online 1.080 €
25 0084 Zertifikatslehrgang Kinderschutzfachkraft / Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) 02.06.2025 (Mo) –
06.06.2025 (Fr)
Hamburg 1.080 €