Fortbildung Verfahrensbeistand | Weinsberger Forum
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Kinder- und Jugendhilfe

Abendkurs - Zertifikatskurs Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen Modul 1: Rechtlicher Teil und Praxis

27.01.2026 (Di) bis 19.02.2026 (Do) | Live-Online
26.02.2026 (Do) | Klausur online
Seminarnummer: 26 0019

Inhalt

Dieses Seminar richtet sich an RechtsanwältInnen, PsychologInnen, SozialpädagogInnen, PädagogInnen und andere Berufe im rechtlichen und psychologisch-pädagogischen Bereich.

Der Lehrgang ist eine interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 Abs.1 FAO.
Unsere Live-Online-Seminare erfüllen die Voraussetzungen nach § 15 Abs.2 FAO.

Diese Weiterbildung wurde vor allem für Berufstätige als Abendkurs konzipiert. Der Zertifikatslehrgang wird an 8 Abenden als Live-Online-Seminar in Blöcken von jeweils 3 Zeitstunden (17:00 - 20:15 Uhr) durchgeführt.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder werden in dem neu eingefügten §158a FamFG (seit 1.1.2022) die Lehrinhalte hinsichtlich der fachlichen Eignung des Verfahrensbeistands im Gesetz festgelegt.
Danach muss der Verfahrensbeistand nachweislich über folgende Kenntnisse verfügen:
Über Grundkenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts, des Verfahrensrechts in Kindschaftssachen und des Kinder-und Jugendhilferechts. Außerdem über Kenntnisse der Entwicklungspsychologie des Kindes und über kindgerechte Gesprächstechniken.

Der Nachweis dieser Kenntnisse kann über die jeweilige Berufsqualifikation erfolgen. Als geeignete Berufsqualifikationen führt das Gesetz auf: Sozialpädagogische, pädagogische, juristische und psychologische Qualifizierungen (158a Abs. 1 Satz 3 FamFG).
Spezifische Kenntnisse für die Tätigkeit des Verfahrensbeistands sind durch eine Zusatzqualifikation nachzuweisen.
In unseren Lehrgängen werden sowohl die erforderlichen Grundkenntnisse als auch die spezifischen Kenntnisse für die Tätigkeit des Verfahrensbeistands handlungsorientiert vermittelt.

Der Zertifikatslehrgang wird in zwei Modulen durchgeführt.

  • Im Modul 1 wird der rechtliche Teil und die Praxis der Verfahrensbeistandschaft behandelt.
  • Im Modul 2 - psychologischer Teil - werden insbesondere die entwicklungspsychologischen Grundlagen, Fragen zum Kindeswohl und die Kommunikation mit Kindern vermittelt.

Die beiden Module können auch einzeln gebucht werden.
Nach bestandener Klausur wird jeweils ein Qualifizierungsnachweis ausgestellt, der dem Familiengericht vorgelegt werden kann.
Nach erfolgreicher Absolvierung beider Module erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.

Inhalte Modul 1:
I. Rechtlicher Teil

  • Grundkenntnisse des materiellen Familienrechts, des Verfahrensrechts in Kindschaftssachen;
  • Grundkenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht
  • Das Verfahren in Kindschaftssachen und seine Beteiligten
  • Grundlagen der Bestellung eines Verfahrensbeistands
  • Aufgaben des Verfahrensbeistands, Rechte und Pflichten
  • Streit um die elterliche Sorge
  • Streit um den Umgang
  • Freiheitsentziehende Unterbringung, Fremdunterbringung, Unterbringungsverfahren

II. Praxis der Verfahrensbeistandschaft

  • Bestellung des Verfahrensbeistands, Akteneinsicht, Anlegen der Akte
  • Erstkontakt und Gespräche mit Kind /Eltern/Fachkräften u.a.
  • Kindeswille – Subjektives Kindesinteresse
  • Objektives Interesse des Kindes
  • Maßnahmen des Verfahrensbeistand bei Verdacht auf Kindesmissbrauch
  • Stellungnahme / Empfehlung
  • Kindesanhörung
  • Anhörung des Erwachsenen
  • Schweigepflicht, Datenschutz
  • Abschluss des Verfahrens
  • Abrechnung
  • Beschwerde
  • Organisatorische Voraussetzungen
  • Klausurvorbereitung


Selbstlernphase
Die einwöchige Selbstlernphase dient der Wiederholung und Vertiefung der behandelten Inhalte anhand der Seminarunterlagen, Übungsfragen und weiterführender Literatur.
(Selbstlernstunden empfohlen: 15 Stunden)

Klausur
Die Klausur findet zeitversetzt eine Woche nach Seminarende online auf der Lernplattform des Weinsberger Forums statt.

Aktive Teilnahme
Die Teilnahme am Seminar setzt voraus, dass die Kamera während der gesamten Veranstaltung eingeschaltet bleibt und eine aktive Mitwirkung an Gruppenarbeiten erfolgt. Wir vertreten die Haltung, dass eine intensive und engagierte Teilnahme in den Modulen essenziell ist, um die anspruchsvolle Tätigkeit als Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen später erfolgreich ausüben zu können. Eine sichtbare Präsenz und aktive Mitarbeit tragen zudem wesentlich zur Lernatmosphäre, zum Austausch in der Gruppe sowie zum persönlichen Lerneffekt bei. Auch Familiengerichte legen Wert darauf, dass bei Online-Seminaren eine verlässliche Kontrolle der Anwesenheit durch die Seminarveranstalter erfolgt.

Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Gesetzestexte / Arbeitsmittel

BGB, FamFG, VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz)
Empfohlene Gesetzessammlung: FamR, Familienrecht, Beck-Texte im dtv, neuste Auflage (In der empfohlenen Gesetzessammlung sind alle oben genannten Gesetzestexte enthalten)

Ablauf

Das Seminar umfasst je Termin 3 Zeitstunden und findet von 17:00 bis 20:15 Uhr statt.

Termine:

Block 1: Herr Dr. Poller

  • Dienstag, 27.01.2026
  • Donnerstag, 29.01.2026
  • Dienstag, 03.02.2026
  • Donnerstag, 05.02.2026


Block 2: Herr Weber

  • Dienstag, 10.02.2026
  • Donnerstag, 12.02.2026
  • Dienstag, 17.02.2026
  • Donnerstag, 19.02.2026


Nach dem letzten Abendtermin schließt eine Selbstlernphase an.

Klausur:

Am Donnerstag, 26.02.2026 findet von 17:00 bis 19:00 Uhr eine Online-Klausur videoüberwacht statt. Diese wird auf der Lernplattform bereitgestellt und wird direkt am PC bearbeitet.

Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder Laptop mit Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrophon (Headset)
  • Kamera


Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Klausur und die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.

Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am Seminartag ist das Notfalltelefon ab 30min vor Seminarbeginn von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums besetzt. Die Durchwahlnummer erhalten Sie von uns in der E-Mail mit den Zugangsdaten.

Referenten

Dr. Stefan Poller

Stefan Poller

Richter am Amtsgericht Laufen/Obb.

Dr. Stefan Poller ist Richter am Amtsgericht Laufen/Obb. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Nachlass-, Familien- und Betreuungsrechts. Er ist Autor zahlreicher Beiträge für mehrere Fachzeitschriften und Fachbücher. Als Autor war Herr Poller etwa im Bereich des Nachlassverfahrens- und Erbrechts u. a. auch noch im Fachlexikon der sozialen Arbeit und im Handbuch von Mayer/Bonefeld/Tanck zur Testamentsvollstreckung tätig.

Martin Weber

Martin Weber

Rechtsanwalt und Mediator

Herr Weber ist seit 2013 als Rechtsanwalt in Passau tätig. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und hat die Fachanwaltslehrgänge für Erbrecht und Steuerrecht erfolgreich absolviert. Neben verschiedenen Referententätigkeiten ist er Autor mehrerer wissenschaftlicher Fachpublikationen insbesondere zum Betreuungsrecht.

Ort

Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.

Preise

Teilnahmegebühren

Seminar: 920,- € inklusive Klausurgebühr (umsatzsteuerfrei)

Reduzierter Preis: 828,- € (siehe Rabattsystem)

Rabatt

Ehemalige Teilnehmer erhalten einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Der Preisnachlass gilt ebenfalls für Teilnehmer, deren Firma/Institution/Behörde bereits als Kunde gelistet ist.

Melden sich zwei oder mehr Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar ebenfalls diesen Rabatt.

Buchen

Teilnehmer 1

Diese wird für den Versand der Zugangslinks zum Zoom-Raum und zur Lernplattform benötigt.3

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1. Das Geburtsdatum wird zur Erstellung von Zertifikaten und Qualifikationsnachweisen benötigt
2. Hinweis zur Angabe der Berufsbezeichnung:
Bitte geben Sie Ihre Berufsbezeichnung/ Ihren Hochschulabschluss an, wenn diese/r für den Lehrgang bzw. die zukünftige Tätigkeit relevant ist und eine abschließende Klausur vorgesehen ist.
Die Berufsbezeichnung wird dann zusätzlich auf dem Zertifikat, Qualifikationsnachweis oder Sachkundenachweis aufgeführt.
Beispiel: Soziale Arbeit (B.A.)
3. Bitte geben Sie eine E-Mail-Adresse an, die nicht von mehreren Personen in Ihrer Institution verwendet wird. Die mehrfache Verwendung gleicher E-Mail-Adressen, führt zu einer Überschreibung der Teilnehmerkonten auf der Lernplattform.