Die Inobhutnahme als Verwaltungsakt – Gelingensfaktoren und Fallstricke bei einem „Gesamtkunstwerk“ der Jugendhilfe | Weinsberger Forum
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Kinder- und Jugendhilfe

Die Inobhutnahme als Verwaltungsakt – Gelingensfaktoren und Fallstricke bei einem „Gesamtkunstwerk“ der Jugendhilfe

20.10.2026 (Di) | Live-Online
Seminarnummer: 26 0603

Inhalt

Das Seminar richtet sich insbesondere an Fach- und Leistungskräfte der öffentlichen Jugendhilfe, ist aber auch für Fachkräfte aus der freien Jugendhilfe sowie für Verfahrensbeistände und die familienrechtliche Fachanwaltschaft sehr gut geeignet.


Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist ein zentrales Instrument des Kinder- und Jugendschutzes. Fachkräfte des ASD stehen dabei in der Verantwortung, schnell, rechtssicher und im besten Interesse des jungen Menschen und auch der jeweiligen Familien zu handeln. Die Komplexität der rechtlichen Anforderungen sowie die häufig hohe Dynamik in der Praxis machen fundiertes Wissen und ein sicheres Vorgehen unerlässlich.

In dieser Fortbildung wird auf die rechtlichen Grundlagen für eine korrekte Vorgehensweise bei Inobhutnahmen rekurriert. Ziel ist es dabei, das eigene Handeln zu reflektieren, Unsicherheiten zu bearbeiten und, insbesondere durch erfahrungsgestützte Empfehlungen zu Absprachen mit dem örtlichen Familiengericht, Handlungssicherheit für den professionellen Alltag im ASD zu schaffen. Daher werden neben den speziellen jugendhilfe- und familienrechtlichen Anforderungen insbesondere allgemeine Anforderungen an den Erlass von Verwaltungsakten (wie der Inobhutnahme) in den Blick genommen.

Ein besonderes Augenmerk wird in diesem Zusammenhang auf Fragen der Haltung der Fachkräfte in der Kooperation nicht nur mit den Kindeseltern, sondern mit unterschiedlichen Akteuren der Justiz (Verwaltungsgericht, Familiengericht) gelegt. Überdies soll bewusst Raum für den Austausch der Beteiligten untereinander sowie für die Auseinandersetzung mit der familien- und verwaltungsgerichtlichen Perspektive geschaffen werden.

Abschließend werden die Möglichkeiten der Kindeseltern, das Verhalten des Jugendamts förmlich zu beanstanden (Rechtsbehelfe, Beschwerdeverfahren etc.) behandelt, um die Teilnehmenden über bestehende Risiken und Strategien zu deren Vermeidung aufzuklären.


Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.

Ablauf

Das Seminar findet von 09:00 bis 16:30 Uhr statt. Während der Veranstaltung gibt es zwischendurch Pausen sowie eine Mittagspause, die in der Regel zwischen 12:15 und 13:15 Uhr stattfindet.

Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder Laptop mit Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrophon
  • Kamera (wünschenswert)


Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.

Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am Seminartag ist das Notfalltelefon ab 30min vor Seminarbeginn von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums besetzt. Die Durchwahlnummer erhalten Sie von uns in der E-Mail mit den Zugangsdaten.

Referenten

Jan Prinz

Jan Prinz

Richter am Amtsgericht Bottrop

Jan Prinz, LL.M., ist Richter am Amtsgericht in Bottrop, Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum und Dozent im Rahmen der Richterfortbildungen an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Im Rahmen der Rechtsprechung bearbeitet er seit 2017 ein familiengerichtliches Dezernat. Darüber hinaus ist er in der Referendarausbildung sowie als Prüfer in beiden juristischen Staatsprüfungen tätig. 

Herr Prinz veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen familienrechtlichen Fragestellungen und kommentiert aktuelle obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung in juristischen Fachzeitschriften.

Ort

Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.

Preise

Teilnahmegebühren

Seminar: 290,- € (umsatzsteuerfrei)

Reduzierter Preis: 261,- € (siehe Rabattsystem)

Rabatt

Ehemalige Teilnehmer erhalten einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Der Preisnachlass gilt ebenfalls für Teilnehmer, deren Firma/Institution/Behörde bereits als Kunde gelistet ist.

Melden sich zwei oder mehr Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar ebenfalls diesen Rabatt.

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Diese wird für den Versand der Zugangslinks zum Zoom-Raum und zur Lernplattform benötigt.3

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Die Berufsbezeichnung wird dann zusätzlich auf dem Zertifikat, Qualifikationsnachweis oder Sachkundenachweis aufgeführt.
Beispiel: Soziale Arbeit (B.A.)
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