Phänomen „Umgangsverweigerung" – Möglichkeiten der Erkenntnis und der Abhilfe
Inhalt
Das Halbtagesseminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende des Jugendamts (ASD/Vormundschaften), ist aber ebenfalls für Verfahrensbeistände, Umgangspfleger, Umgangsbegleiter, Fachanwälte und Sachverständige in Kindschaftsverfahren gut geeignet.
Das Halbtagesseminar wird von zwei Referenten mit unterschiedlichem beruflichen Hintergrund (Jugendamt und Familiengericht) gemeinsam und im (kritischen) fachlichen Diskurs miteinander geleitet. Damit unterscheidet sich die Veranstaltung bewusst von anderen Seminaren. Die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Phänomens "Umgangsverweigerung" sollen durch die verschiedenen Professionen in ihren unterschiedlichen Rollen beleuchtet werden.
In dieser Veranstaltung werden Einblicke in die Möglichkeiten der Erkenntnis der Verweigerung von Umgang (insbesondere des maßgeblich betreuenden Elternteils mit Blick auf den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil) sowohl in der behördlichen als auch in der gerichtlichen Sphäre gegeben. In der Folge präsentieren die Referierenden Optionen zur Begegnung dieser Problemstellung in unterschiedlichen Eskalationsstufen (eindringliche Ansprache, Meldung/Prüfung einer Kindeswohlgefährdung, gerichtliche Auflagen, gerichtliche Umgangsanordnung, Zwangsvollstreckung gerichtlicher Umgangstitel, Entzug der elterlichen Sorge, Fremdunterbringung des Kindes).
Beim Zwiegespräch auf der Grundlage der unterschiedlichen Betrachtungsweisen der verschiedenen Professionen und Rollen werden dabei kindschaftsrechtliche Fallbeispiele aus der Praxis der Referierenden erörtert.
Dieses Halbtagesseminar ist allerdings auch und insbesondere darauf ausgelegt, konkrete Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis der Teilnehmenden zu erörtern und aus den unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten. Die Teilnehmenden sind daher ausdrücklich eingeladen, im Vorfeld des Seminars, bis zum 01.04.2025, Kurzdarstellungen von Fällen aus ihrer eigenen Arbeit zu übermitteln, damit diese mit den Referierenden und den übrigen Teilnehmenden – insbesondere zur Unterstützung bei der weiteren Bearbeitung dieser Fälle – diskutiert werden können.
Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.
Ablauf
Das Halbtagsseminar umfasst 3 Zeitstunden und findet von 09:00 bis ca. 12:15 Uhr statt.
Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.
Technische Voraussetzungen
- Computer oder Laptop mit Internetzugang
- Lautsprecher und Mikrophon
- Kamera (wünschenswert)
Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.
Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am ersten Seminartag ist für Notfälle ab 8:30 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.
Referenten
Jan Prinz
Richter am Amtsgericht Bottrop
Jan Prinz, LL.M., ist Richter am Amtsgericht in Bottrop, Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum und Dozent im Rahmen der Richterfortbildungen an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Rechtsprechung bearbeitet er seit 2017 ein familiengerichtliches Dezernat. Darüber hinaus ist er in der Referendarausbildung sowie als Prüfer in beiden juristischen Staatsprüfungen tätig. Herr Prinz veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen familienrechtlichen Fragestellungen und kommentiert aktuelle obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung in juristischen Fachzeitschriften.
Juliane Prinz
Soziale Arbeit (B.A.), Master of Mediation, Dozentin
Juliane Prinz, Master of Arts (Germanistik), Bachelor of Arts (Soziale Arbeit) und Master of Mediation (M.M.). Seit Juli 2020 ist sie fallführende Fachkraft, seit Februar 2023 stellvertretende Gruppenleitung, bei einem Jugendamt einer kreisfreien Großstadt in Nordrhein-Westfalen. In diesem Zusammenhang nimmt sie regelmäßig an Fortbildungen im Bereich des Jugendhilferechts, Familien- und Familienverfahrensrechts teil. Überdies ist sie mit der Fortschreibung des Leitfadens „Fachliche Verfahrensstandards der Jugendhilfe bei familiengerichtlichen Verfahren“ sowie des Leitfadens zum Hilfeplanverfahren betraut. Neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit ist Frau Prinz als selbstständige Mediatorin und Dozentin tätig.
Ort
Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.
Preise
Teilnahmegebühren
Seminar: 170,- € (umsatzsteuerfrei)
Reduzierter Preis: 153,- € (siehe Rabattsystem)
Rabatt
Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.
Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.
Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.