Vertretung vor Gericht in Unterhaltsverfahren in erster und in zweiter Instanz
Inhalt
Mit den Neuregelungen der Ausnahmen von Anwaltszwang (§114 FamFG) ist die Vertretung der Kinder durch die Beistände bzw. Vormünder und Pfleger ohne Rechtsanwalt und die Vertretung der Behörde, z.B. der UV-Kassen aber auch der Jobcenter und der Sozialämter durch eigene Mitarbeiter vor dem Amtsgericht aber auch vor dem Oberlandesgericht möglich. Auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter und der Jobcenter bzw. Sozialämter kommt damit eine neue Aufgabe und Herausforderung zu, vor allem bei der Vertretung vor dem Oberlandesgericht.
Denn die rechtlichen Vorgaben in der 2. Instanz sind noch umfangreicher als in der 1. Instanz. Für die tägliche Arbeit sind Kenntnisse des Verfahrensrechts, FamFG und ZPO unverzichtbar. Dazu gehören auch Grundkenntnisse aus dem Bereich der Verfahrenskostenhilfe und insbesondere aus dem Kostenrecht, da das Verfahrenskostenrisiko abgeschätzt werden muss. Denn auch bei Gerichtskostenfreiheit oder bewilligter Verfahrenskostenhilfe sind die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite zu übernehmen, wenn eine entsprechende Kostengrundentscheidung des Gerichts ergeht.
Das 3 -Tages-Seminar ist geeignet für Beistände, Vormünder und Pfleger der Jugendämter und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UVG-Stellen. Außerdem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern und Sozialämtern.
Inhalte
- Der Ablauf des Verfahrens erster und zweiter Instanz,
- Verfahrensmaxime der ZPO,
- die mündliche Verhandlung,
- Fristen, taktische Hinweise und Tipps,
- besondere Verfahrensarten einschl. Musteranträge
- Übersicht über Verfahrenskostenhilfe und Kosten einschl. der Kostenfestsetzung und der speziellen Rechtsmittel gegen eine Kostenentscheidung
- Rechtsmittel, Anschlussrechtsmittel, Verfahrensablauf und Taktik in Verfahren vor dem OLG
Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.
Gesetzestexte / Arbeitsmittel
BGB, FamFG, ZPO
Ablauf
Das Seminar umfasst täglich 6 Zeitstunden und findet zwischen 09:00 und 16:30 Uhr statt. Während der Veranstaltung gibt es zwischendurch Pausen sowie eine Mittagspause, die in der Regel zwischen 12:15 und 13:15 Uhr stattfindet.
Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.
Technische Voraussetzungen
- Computer oder Laptop mit Internetzugang
- Lautsprecher und Mikrophon
- Kamera (wünschenswert)
Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.
Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am ersten Seminartag ist für Notfälle ab 8:30 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.
Referenten
Gretel Diehl
Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt a.D.
Ab 1982 als Richterin in Hessen und seit 1986 in Familiensachen tätig. Von 1994 bis 1998 im Hessischen Justizministerium abgeordnet. Ab Juni 1998 am Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem Familiensenat tätig, davon zeitweise in die Präsidialabteilung abgeordnet. Ab Januar 2011 bis zurm Ruhestand 2019 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht. In diesem Zeitraum zudem Vorsitzende in den Prüfungsausschüssen im 1. Juristischen Staatsexamen und Vorsitzende der Ständigen Fachkonferenz 3 des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg. Bis heute ist Frau Diehl Mitautorin in verschiedenen Publikationen wie bspw. dem Handbuch für Familienrecht sowie beim Deubner-Verlag.
Ort
Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.
Preise
Teilnahmegebühren
Seminar: 590,- € (umsatzsteuerfrei)
Reduzierter Preis: 531,- € (siehe Rabattsystem)
Rabatt
Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.
Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.
Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.