Unterhaltsprivilegien bei der Pfändung von Arbeitseinkommen effektiv durchsetzen!
Inhalt
Das Seminar richtet sich an MitarbeiterInnen der Unterhaltsvorschusskassen, Jobcenter, Sozialämter, Beistände sowie Amtsvormünder und Berufsvormünder und an alle, die mit Zwangsvollstreckungsfragen bezüglich Unterhalt zu tun haben.
Der Pfändung von Arbeitseinkommen, das häufig die einzige Einkommensquelle des Schuldners ist, kommt bei der Vollstreckung wegen Unterhaltsforderungen eine besondere Bedeutung zu. Es gilt Privilegien, insbesondere bei der Festsetzung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850d ZPO oder bei der Vollstreckung überjähriger Unterhaltsforderungen, fehlerfrei zu beantragen. Dabei ist die Pfändung des Arbeitseinkommens mehr als nur das bloße Ausfüllen eines amtlichen Vordrucks.
In Bezug auf den Drittschuldner ist der Gläubiger von Unterhaltsansprüchen Einzugsermächtigter (des Schuldners), der bei ausbleibender oder fehlerhafter Überweisung zur Erhebung der Drittschuldnerklage verpflichtet ist.
Streitbefangen ist die Höhe des pfändbaren Betrags, für den der Unterhaltsgläubiger darlegungs- und beweispflichtig ist. Im Seminar werden die pfändungsrelevanten Bestimmungen der ZPO vermittelt und anhand von praxisbezogenen Fallkonstellationen sowie dem amtlichen Vordruck besprochen. Auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH mit Schwerpunkt zur Festsetzung des unpfändbaren Betrags (§ 850 d ZPO) wird eingegangen.
- Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (Allgemeines)
- Pfändung von Arbeitseinkommen wegen gewöhnlicher Geldforderungen (Pfändungstabelle)
- Pfändung von Arbeitseinkommen wegen Unterhaltsforderungen (§ 850 d ZPO)(Festsetzung des unpfändbaren Betrags (Sockelbetrag-Mehrbetrag); Ermittlung des Vorrechtsbereichs; Rangverhältnisse; Konkurrenzen; überjährige Ansprüche)
- Drittschuldnerauskunft
- Drittschuldnerklage
- Einmaliges Einkommen / Abfindung
- Zusammenrechnung mehrerer Geldanforderungen
- Amtlicher Vordruck
Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.
Gesetzestexte / Arbeitsmittel
Textausgabe der ZPO
Ablauf
Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden und findet von 09:00 bis ca. 16:30 Uhr statt. Während der Veranstaltung gibt es zwischendurch Pausen sowie eine Mittagspause, die in der Regel zwischen 12:15 und 13:15 Uhr stattfindet.
Für das Live-Online-Seminar nutzen wir die Plattform „Zoom“.
Technische Voraussetzungen
- Computer oder Laptop mit Internetzugang
- Lautsprecher und Mikrophon
- Kamera (wünschenswert)
Den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für die Seminarunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail.
Das Seminar wird von einem Mitarbeiter des Weinsberger Forums moderiert. Dieser unterstützt Sie auch bei technischen Problemen. Am ersten Seminartag ist für Notfälle ab 8:30 Uhr ein Mitarbeiter des Weinsberger Forums telefonisch unter 07134 / 911978-15 oder -18 für Sie erreichbar.
Referenten
Volker Thives-Kurenbach
Diplom-Rechtspfleger
Jahrgang 1965, Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW, 1985 bis 1988, Diplom-Rechtspfleger beim Amtsgericht Solingen, 1992 Wechsel zur Stadtverwaltung Solingen mit dem Arbeitsschwerpunkt soziale Leistungen, 1993 bis 2005 Refinanzierung von Sozialhilfe/Kinder- und Jugendhilfe/Grundsicherung aus übergegangenen Unterhaltsansprüchen, 2005/2006 Wechsel in die Abteilung Aus- Fortbildung der Stadt Solingen. Seit 1995 Moderation von externen und internen Seminaren zur Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung und zum Verbraucherinsolvenzrecht.
Ort
Bei diesem Seminar handelt es sich um ein Online-Seminar.
Preise
Teilnahmegebühren
Seminar: 290,- € (umsatzsteuerfrei)
Reduzierter Preis: 261,- € (siehe Rabattsystem)
Rabatt
Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.
Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.
Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.