Vertretung vor Gericht in Unterhaltsverfahren in erster und in zweiter Instanz
Inhalt
Mit den Neuregelungen der Ausnahmen von Anwaltszwang (§114 FamFG) ist die Vertretung der Kinder durch die Beistände bzw. Vormünder und Pfleger ohne Rechtsanwalt und die Vertretung der Behörde, z.B. der UV-Kassen aber auch der Jobcenter und der Sozialämter durch eigene Mitarbeiter vor dem Amtsgericht aber auch vor dem Oberlandesgericht möglich. Auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter und der Jobcenter bzw. Sozialämter kommt damit eine neue Aufgabe und Herausforderung zu, vor allem bei der Vertretung vor dem Oberlandesgericht.
Denn die rechtlichen Vorgaben in der 2. Instanz sind noch umfangreicher als in der 1. Instanz. Für die tägliche Arbeit sind Kenntnisse des Verfahrensrechts, FamFG und ZPO unverzichtbar. Dazu gehören auch Grundkenntnisse aus dem Bereich der Verfahrenskostenhilfe und insbesondere aus dem Kostenrecht, da das Verfahrenskostenrisiko abgeschätzt werden muss. Denn auch bei Gerichtskostenfreiheit oder bewilligter Verfahrenskostenhilfe sind die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite zu übernehmen, wenn eine entsprechende Kostengrundentscheidung des Gerichts ergeht.
Das 3 -Tages-Seminar ist geeignet für Beistände, Vormünder und Pfleger der Jugendämter und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UVG-Stellen. Außerdem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern und Sozialämtern.
Inhalte
- Der Ablauf des Verfahrens erster und zweiter Instanz,
- Verfahrensmaxime der ZPO,
- die mündliche Verhandlung,
- Fristen, taktische Hinweise und Tipps,
- besondere Verfahrensarten einschl. Musteranträge
- Übersicht über Verfahrenskostenhilfe und Kosten einschl. der Kostenfestsetzung und der speziellen Rechtsmittel gegen eine Kostenentscheidung
- Rechtsmittel, Anschlussrechtsmittel, Verfahrensablauf und Taktik in Verfahren vor dem OLG
Teilnahmebescheinigung
Nach Seminarende erhalten alle Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Teilnahmebescheinigung per Email.
Für Beistände interessant:
Am Donnerstag, den 11.09.2025, wird im selben Tagungshaus das Tagesseminar "Praxisfragen bei der Unterhaltsgeltendmachung – speziell für Beistände" (Seminar-Nummer: 25 0176) angeboten.
Wenn Sie eine zusätzliche Übernachtung bis Donnerstag in Kombination mit diesem Seminar wünschen, sprechen Sie uns gerne an und schreiben Ihren Übernachtungswunsch in das Freitextfeld das Anmeldeformulars.
Gesetzestexte / Arbeitsmittel
BGB, FamFG, ZPO
Ablauf
Das Seminar umfasst täglich 6 Zeitstunden. Tagungsablauf wie folgt:
- 09:00 - 10:30 Vortrag
- 10:30 - 10:45 Kaffeepause
- 10:45 - 12:15 Vortrag
- 12:15 - 13:30 Mittagspause
- 13:30 - 15:00 Vortrag
- 15:00 - 15:30 Kaffeepause
- 15:30 - ca.17:00 Vortrag
Letzter Tag Seminarende ca. 16:00 Uhr
(geringfügige Änderungen möglich)
Referenten
Gretel Diehl
Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt a.D.
Ab 1982 als Richterin in Hessen und seit 1986 in Familiensachen tätig. Von 1994 bis 1998 im Hessischen Justizministerium abgeordnet. Ab Juni 1998 am Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem Familiensenat tätig, davon zeitweise in die Präsidialabteilung abgeordnet. Ab Januar 2011 bis zurm Ruhestand 2019 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht. In diesem Zeitraum zudem Vorsitzende in den Prüfungsausschüssen im 1. Juristischen Staatsexamen und Vorsitzende der Ständigen Fachkonferenz 3 des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg. Bis heute ist Frau Diehl Mitautorin in verschiedenen Publikationen wie bspw. dem Handbuch für Familienrecht sowie beim Deubner-Verlag.
Ort
Katholisch-Soziales Institut
Das Katholisch-Soziale Institut befindet sich auf dem zentral in Siegburg gelegenen Michaelsberg. Moderne Architektur und ansprechendes Design erwartet den Gast nicht nur auf der Tagungsebene des neu errichteten Forums, sondern auch in den Räumen der Abtei. Dort ist ein einmaliger, moderner und lichtdurchfluteter Lernort entstanden, der für Konferenzen, Seminare und Tagungen einen entsprechenden Raum bietet.
Bergstr.26
53721 Siegburg / Bonn
Telefon: 02241 / 2517 0
Fax: 02241 / 2517 100
Preise
Teilnahmegebühren
Seminar: 590,- € (umsatzsteuerfrei) + Tagungspauschale 165,- € (inkl. MwSt.)
Reduzierter Seminarpreis: 531,- € (siehe Rabattsystem)
Besonderheiten
In der Tagungspauschale sind, neben der Raummiete, auch die Tagungsgetränke und eine kleine Verpflegung in den Pausen, sowie ein tägliches Mittagessen beinhaltet. Seminarunterlagen sind im Seminarpreis inbegriffen und liegen in ausgedruckter Form bereit.
Hinweis:
Das Tagungshaus verfügt über eine gebührenpflichtige Tiefgarage, eine Reservierung ist nicht möglich. Weitere Parkplätze stehen in der Umgebung zur Verfügung. Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Tagungshauses. www.ksi.de
Rabatt
Mehrfachbucher erhalten für das zeitlich darauffolgende 2. Seminar und für alle weiteren Seminarbuchungen einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Melden sich zwei Teilnehmer gleichzeitig an, erhält jeder einen Rabatt von 10% auf die Seminargebühr. Ehemalige Teilnehmer erhalten ebenfalls diesen Preisnachlass.
Die angegebenen Übernachtungspreise und Pauschalen für Mittagessen und Pausenbewirtung bleiben hiervon unberührt.
Seminare, die von diesem Rabattsystem ausgenommen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.
Unterbringung
Übernachtungen sind im Tagungshaus möglich.
Die Übernachtung mit Frühstück im EZ (Montag bis Mittwoch) inkl. Abendessen (Montag bis Dienstag) kostet insgesamt 198,- € (inkl. MwSt.).
Jede weitere Übernachtung mit Frühstück kostet 99,- € (inkl. MwSt.).
Wenn Sie ebenfalls am Seminar 25 0176 teilnehmen möchten:
Die Übernachtung mit Frühstück im EZ (Montag bis Donnerstag) inkl. Abendessen (Montag bis Mittwoch) kostet insgesamt 294,- € (inkl. MwSt.).
Preisänderungen vorbehalten.