Zertifikatskurs Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen
Der Zertifikatskurs Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen wird in zwei Modulen durchgeführt.
Jedes Modul ist separat buchbar und wird mit einer Klausur abgeschlossen.
Der Zertifikatskurs ist als spezifische Zusatzqualifikation gemäß § 158a Abs. 1 Satz 3 FamFG geeignet.
Das Zusatzmodul kann als Nachweis der regelmäßig zu erbringenden Fortbildung gemäß § 158a Abs. 1 Satz 4 FamFG eingereicht werden.
