Weitere Aufgaben Jugendamt
Zu den speziellen Aufgaben der Jugendämter gehören u.a. auch vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (vorläufige Inobhutnahmen und Inobhutnahmen), Unterbringungen und freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern nach § 1631b BGB, aber auch Beistandschaften und Beurkundungen. Die Kenntnisse über rechtliche Grundlagen, genaue Verfahrensabläufe und Leistungen werden in den Lehrgängen ausführlich behandelt.
Die Veranstaltungen richten sich insbesondere an neue Mitarbeitende der jeweiligen Fachabteilungen, die für diese verantwortungsvollen Aufgaben zuständig sind und sich das Fachwissen kompakt und praxisnah aneignen möchten.